Das neue Jahr wird nicht nur viele Neuerungen und Innovationen hervorbringen – auch muss sich die Branche Im Zuge des Mobilitätspakets 1 auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Wir erklären Ihnen, was sich in Europa tut. 

 

Eingabepflicht Landessymbol 

 

Seit Beginn des Jahres besteht die Eingabepflicht des Landessymbols nach einem Grenzübertritt. Fahrerinnen und Fahrer müssen die Eingabe am Tachographen bereits an der ersten verfügbaren Haltemöglichkeit vornehmen (EU 165/2014). Erst mit dem DTCO 4.1 wird dieser Arbeitsschritt komplett entfallen. Lesen Sie dazu unseren letzten Artikel. 

 

Strengere Kabotage-Regelungen 

 

Nach wie vor sind pro Woche maximal drei Kabotage-Fahrten in einem EU-Mitgliedsland erlaubt. Ab dem 21.02.2022 jedoch ist das Fahrzeug in dem Land, in dem die Kabotage-Fahrten stattgefunden haben, für vier Tage gesperrt. (EG 1071/2009) 

Darüber hinaus müssen Lkw, Transporter und Sprinter spätestens nach acht Wochen an den Firmensitz zurückgeführt werden. (EG 1072/2009) 

 

Fahrzeuge über 2,5 t genehmigungspflichtig 

 

Für Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen über 2,5 t gilt ab dem 21.05.2022eine Genehmigungspflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr (EU 1072/2009).  

Mehr zum Thema Mobilitätspaket 1 und den damit verbundenen Neuregelungen finden Sie hier auf unserer Webseite. 

 

Weniger Unfälle beim Abbiegen 

 

Mit dem 01.07.2022 kommt außerdem die Pflicht zur Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten. Diese gilt für alle Lkw eines neuen Fahrzeugtyps sowie für alle Lang-Lkw. Der Hintergrund der neuen Vorschrift sind die Unfälle insbesondere mit Radfahrern und Fußgängern, die aufgrund toter Winkel leicht übersehen werden. Wie Sie Fahrzeuge einfach und effektiv nachrüsten, lesen Sie hier. 

Neben den EU-weiten Gesetzesänderungen haben auch einzelne Mitgliedstaaten individuelle Regelungen beschlossen oder anderweitige Gesetze verabschiedet, die sich auf den Logistikbereich auswirken: