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DTCO 4.1

Nach Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des Zulassungslandes mit einer Unternehmenskarte an einem DTCO 4.1 treten im Nachgang folgende Effekte auf:

  1. Im Download des technischen Datenblocks fehlt der Kalibrierungszweck 5. Darüber hinaus wird eine inkonsistente Signatur für diesen Datenblock ausgegeben. Dies kann zu Problemen bei einzelnen Download-Tools führen.
  2. Beim erstmaligen Ausdruck der technischen Daten tritt die Warnmeldung 25 auf. Im Ausdruck entspricht die Warnmeldung 25 dem Ereignis 15.
    Die Warnmeldung 25 tritt nur an DTCO 4.1 auf und nur dann, wenn Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsland mit einer Unternehmenskarte eingegeben wurden. Die Meldung tritt nicht auf, wenn das Fahrzeugkennzeichen und das Zulassungsland mit einer Werkstattkarte eingegeben wurden.

Wichtig: Die Meldung hat keine Auswirkungen auf die Funktion des Geräts. Alle Daten sind im Gerät gespeichert.

Nach Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des Zulassungslandes mit einer Unternehmenskarte an einem DTCO 4.1 treten im Nachgang folgende Effekte auf:

  1. Im Download des technischen Datenblocks fehlt der Kalibrierungszweck 5. Darüber hinaus wird eine inkonsistente Signatur für diesen Datenblock ausgegeben. Dies kann zu Problemen bei einzelnen Download-Tools führen.
  2. Beim erstmaligen Ausdruck der technischen Daten tritt die Warnmeldung 25 auf. Im Ausdruck entspricht die Warnmeldung 25 dem Ereignis 15.
    Die Warnmeldung 25 tritt nur an DTCO 4.1 auf und nur dann, wenn Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsland mit einer Unternehmenskarte eingegeben wurden. Die Meldung tritt nicht auf, wenn das Fahrzeugkennzeichen und das Zulassungsland mit einer Werkstattkarte eingegeben wurden.

Wichtig: Die Meldung hat keine Auswirkungen auf die Funktion des Geräts. Alle Daten sind im Gerät gespeichert.

Nach Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des Zulassungslandes mit einer Unternehmenskarte an einem DTCO 4.1 tritt im Nachgang folgender Effekt auf:

Im Download des technischen Datenblocks fehlt der Kalibrierungszweck 5. Darüber hinaus wird eine inkonsistente Signatur für diesen Datenblock ausgegeben. Dies kann zu Problemen bei einzelnen Download-Tools führen.

Sämtliche VDO Download-Tools sowie Archivierungslösungen von VDO können den Datensatz auch mit dieser Inkonsistenz bei der Signatur herunterladen.

Unter Umständen können aber bei Verwendung der Download-Tools anderer Anbieter Störungen auftreten. Download-Tools anderer Anbieter werden unter Umständen den kompletten Download der Massenspeicherdaten unterbrechen. Continental bzw. VDO hat die Hersteller von Download-Lösungen, soweit möglich, darüber informiert. Wenden Sie sich bei Störungen bitte an den Anbieter ihres Download-Tools.

Wichtig zu wissen: Durch den Download des Overview-Blocks sind das Kennzeichen sowie das Zulassungsland dennoch in den heruntergeladenen Daten enthalten. Durch die Signatur des Overview-Blocks ist eine eindeutige Zuordnung des Tachographen zum Fahrzeug damit dennoch möglich.

Wenn das Fahrzeugkennzeichen und das Zulassungsland mit einer Werkstattkarte bei der erstmaligen Inbetriebnahme des DTCO 4.1 eingegeben werden, entsteht die inkonsistente Signatur des technischen Datenblocks nicht. In diesem Fall treten keine Einschränkungen im DTCO 4.1 auf.

Falls das Fahrzeug ohne Angabe von Fahrzeug-Kennzeichen und Zulassungsland ausgeliefert wurde und der Endkunde diese dann mit der Unternehmenskarte eingegeben hat:

dann sollte vorerst kein Ausdruck der technischen Daten aus dem Tachographen durchgeführt werden, um die Warnmeldung 25 zu vermeiden.

Wichtig: Im täglichen Fuhrparkbetrieb ist ein Ausdruck der technischen Daten nicht notwendig und auch nicht gesetzlich gefordert. Die Warnmeldung 25 wird erst durch den Ausdruck nur einmalig erzeugt.

Für Sie als Fahrer eines Fahrzeugs mit einem betroffenen Tachographen ist wichtig zu wissen:

  • Die Warnmeldung hat keine schwerwiegenden Folgen.
  • Die Meldung hat keine Auswirkungen auf die Funktion des Geräts. Der DTCO muss nicht ausgetauscht werden. Er muss auch nicht reklamiert werden.
  • Prinzipiell sind alle Daten im Gerät gespeichert. Die technischen Daten könne vollständig ausgedruckt werden. Lediglich im Download der technischen Daten existieren Einschränkungen.
  • Der Tachograph erfüllt weiterhin die gesetzlichen Anforderungen.
  • Alle Lenk- und Ruhezeiten werden ordnungsgemäß gespeichert.

Zusammengefasst: Außer, dass Warnmeldung 25 und Ereignis 15 gespeichert wer-den und einsehbar sind, gibt es keine Auswirkungen.

Für Sie als Betreiber eines Fahrzeugs mit einem betroffenen Tachographen ist wichtig zu wissen:

  • Die Warnmeldung hat keine schwerwiegenden Folgen.
  • Die Meldung hat keine Auswirkungen auf die Funktion des Geräts. Der DTCO muss nicht ausgetauscht werden. Er muss auch nicht reklamiert werden.
  • Prinzipiell sind alle Daten im Gerät gespeichert. Die technischen Daten könne vollständig ausgedruckt werden. Lediglich im Download der technischen Daten existieren Einschränkungen.
  • Der Tachograph erfüllt weiterhin die gesetzlichen Anforderungen.
  • Alle Lenk- und Ruhezeiten werden ordnungsgemäß gespeichert.

Zusammengefasst: Außer, dass Warnmeldung 25 und Ereignis 15 gespeichert wer-den und einsehbar sind, gibt es keine Auswirkungen.

Bei Kontrollen durch Kontrollbeamte müssen Fahrer keine Strafe für einen Verstoß befürchten. Es handelt sich um eine reine Geräteauffälligkeit, keinen Fahrerfehler.

Die Kontrollbehörden wurden durch Continental bzw. VDO über die Auffälligkeit und deren Ursache informiert.

Continental bzw. VDO wird in absehbarer Zeit entsprechende Lösungen für diese Thematik entwickeln. Sie erhalten weitere Informationen hierzu von Ihrem VDO-Partner, sobald diese verfügbar sind.

Die Warnmeldung hat an sich keine problematischen Auswirkungen für Flotten, da sämtliche Daten weiterhin korrekt im Massenspeicher vorliegen und auch grundsätzlich abrufbar sind.

Je nachdem wie ein Download-Tool herstellerseitig eingestellt ist, kann es allerdings dazu kommen, dass das Download-Tool aufgrund der Warnmeldung 25 den Download von Daten aus dem Massenspeicher des Tachographen vollständig blockiert.

Hier können Anbieter von Download-Tools Abhilfe schaffen, indem sie die Fehlertoleranz beim Download erhöhen und dadurch zulassen, dass die Daten aus dem Massenspeicher trotz der Warnmeldung 25 heruntergeladen werden können.

Eine genauere Beschreibung und weitere Hinweise für Programmierer hat Continental/VDO in einer technischen Information zusammengefasst.

Die Warnmeldung 25 wird zwar heruntergeladen und archiviert. Dies hat aber im Flottenalltag keine konkreten Auswirkungen. Auch die Kontrollbehörden wurden von Continental/VDO über dieses Problem und seine Entstehung informiert.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen dem aktuellen Fahrtenschreiber 4.0 und dem neuen Fahrtenschreiber 4.1, der ab dem 21. August 2023 in Neufahrzeuge eingebaut wird?

Von außen betrachtet sehen die beiden Fahrtenschreiber-Versionen nahezu identisch aus. Der neue DTCO 4.1 hat jedoch ein direktes Erkennungsmerkmal. Ein kleines Bluetooth-Icon rechts oberhalb des Displays kennzeichnet das neue Gerät.

Über diese Bluetooth-Schnittstelle ist der direkte Zugriff auf den DTCO 4.1 per VDO Fleet App möglich (Ab Q4 2024). Beim DTCO 4.1 wird für den Zugriff also keine zusätzliche Hardware wie der DTCO SmartLink Pro mehr benötigt. Die Konnektivität per Bluetooth bringt Verbesserungen für die Fahrerinnen und Fahrer wie auch die Unternehmen mit sich.

Auch wenn der DTCO 4.1 äußerlich nahezu unverändert ist und alle Verbesserungen, die mit dem DTCO 4.0(e) eingeführt wurden, übernimmt, wurden nahezu alle Hard- und Softwarekomponenten gegenüber dem DTCO 4.0(e) neugestaltet oder verändert. Der DTCO 4.1 hat eine digitale Landkarte hinterlegt und erfasst die Grenzübertritte vollautomatisch. Die mit dem EU-Mobilitätspaket I neu eingeführten Regelungen sind berücksichtigt, zum Beispiel die Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die es ermöglicht, zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander einzulegen.

Auch vom DTCO 4.1 gibt es eine sogenannte Ex-Variante, die für Fahrzeuge vorgesehen ist, die Gefahrgüter gemäß ADR-Übereinkommen befördern. Fahrtenschreiber, die die besonderen Anforderungen bei der Beförderung explosionsgefährdeter Güter bzw. in explosionsgefährdeten Umgebungen erfüllen, sind am "Ex-Symbol" oberhalb des Fahrtenschreiberdisplays erkennbar.

Der Fahrer muss am Anfang und am Ende seiner Tätigkeit eine Landeingabe vornehmen und auch bei jedem Grenzübertritt. Was ändert sich in diesem Zusammenhang durch den DTCO 4.1?

Der DTCO 4.1 wird die Grenzübertritte vollautomatisch erkennen und speichern. Im Gerät ist eine digitale Landkarte hinterlegt und anhand der Signale des Satelliten-Positionssystems wird das Überfahren einer Staatsgrenze automatisch erkannt. Der neue Fahrtenschreiber nimmt dem Fahrer diese Aufgabe also ab.

Die Landeingabe am Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit muss der Fahrer aber auch beim DTCO 4.1 manuell vornehmen. Diese Eingaben können über das Eingabemenü des Fahrtenschreibers erfolgen oder im Zuge der Eingaben, die beim Stecken und Entnehmen der Fahrerkarte erfolgen. Der DTCO 4.1 schlägt für die manuelle Eingabe des Landes auf Basis des aktuellen Standortes des Fahrzeugs ein Land vor, wodurch die Eingabe beschleunigt erfolgen kann.

Ich lade die Massenspeicher- und Fahrerkartendaten mit einem VDO Download Key herunter. Kann ich damit auch den neuen DTCO 4.1 und die neuen Fahrerkarten, die ab 21.7.23 ausgegeben werden, auslesen?

Der Massenspeicher des DTCO 4.0(e) und entsprechende Fahrerkarten können mit einem DLK Pro S heruntergeladen werden. Für den DTCO 4.1 wird es ein Software-Update für den DLK Pro S geben, das über das VDO Portal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Software-Update ermöglicht dann den Massenspeicher vom DTCO 4.1 und Karten der Generation 2 Version 2 (G2V2) herunterzuladen.

Ältere DLK Pro (ohne S), welche noch nicht für Smart Tachographen "upgegradet“ wurden, brauchen zusätzlich zu dem Software-Update für DTCO 4.1 noch eine "DLK Pro Licence Card Smart TCO ready", um kompatibel zum DTCO 4.1 und Karten G2V2 zu werden. Diese DLK Pro Licence Card Smart TCO ready muss einmalig am DLK Pro gesteckt werden.

Zusätzlich wird VDO Ende 2023 einen DLK Smart Download Key auf den Markt bringen, der den Download der Massenspeicherdaten des DTCO 4.1 und der G2V2-Fahrerkarten sowie für alle Vorgänger-Generationen bzw. -Versionen vom DTCO durchführen kann.

Alternativ zum Download über die 6-Pin Schnittstelle direkt am Fahrtenschreiber kann der DLK Smart Download Key die Daten des DTCO 4.1 auch per Bluetooth Schnittstelle herunterladen.

Ich habe gehört, dass die Satelliten-Navigations-Daten über GALILEO, mit denen der neue Fahrtenschreiber 4.1 arbeitet, bis zur Markteinführung im August 2023 nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Was bedeutet das für mich als Betroffener?

Der EU-Verordnungsgeber hat festgelegt, dass der DTCO 4.1 mit den Positions- und Zeitdaten des Galileo-Satelliten-Systems arbeiten muss. Dieses System bietet den sogenannten OSNMA-Dienst (Open Service Navigation Message Authentication), der die Funktion hat, die Echtheit der Positions- und Zeitdaten zu "bezeugen" und dadurch ein hohes Schutzniveau gegen Manipulationen herzustellen.

Zur Markteinführung des DTCO 4.1 wird dieses System noch nicht in der endgültigen Ausbaustufe zur Verfügung stehen. Voraussichtlich bis ins erste Quartal 2024 wird stattdessen nur ein Test-Signal bestehen, mit dem die neuen Fahrtenschreiber die gesetzlich vorgegebenen Funktionen jedoch auch weitgehend erfüllen.

Für die Fahrerinnen und Fahrer sowie Unternehmen hat diese Abweichung im betrieblichen Alltag keine Auswirkung. Nachdem der OSNMA-Service vollständig zur Verfügung steht, wird es möglich sein, die sogenannten "Übergangs-Fahrtenschreiber" per Update auf die volle OSNMA-Funktionalität upzugraden. Dieses Update wird nicht verpflichtend sein - jedoch kann es aufgrund der rechtlichen Vorgaben notwendig sein, ein Update z. B. bei Änderung des Kartenmaterials vorzunehmen. Software-Updates können im Zusammenhang mit einem geplanten Werkstattaufenthalt vorgenommen werden.

In meinem Fahrzeug ist ein DTCO 4.1 eingebaut, der die OSNMA-Daten nicht verarbeiten kann und auch noch kein Update erhalten hat. Muss der Fahrer bei diesem Fahrtenschreiber die Grenzübertritte nun doch weiterhin manuell erfassen oder wird der Grenzübertritt automatisch vom Fahrtenschreiber erfasst?

Auch die als Übergangs-Fahrtenschreiber bezeichneten Geräte erfassen die Grenzübertritte vollautomatisch. Für den Fahrer bleibt es dabei, dass er bei einem DTCO 4.1 nur die Landeingabe am Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit manuell vornehmen und die Nachträge für die Zeiten fernab vom Fahrzeug erstellen muss.

Auch wenn in der Übergangszeit lediglich ein "OSNMA-Test-Signal" zur Verfügung steht, wird der Übergangs-Fahrtenschreiber die Daten als abgesichert kennzeichnen. Erkennbar ist dies zum Beispiel auf einem Ausdruck über das Piktogramm, das ein geschlossenes Vorhängeschloss symbolisiert.

Ich habe einen Lkw bestellt, der noch im Juli 2023 produziert wird. Da das Fahrzeug einen besonderen Aufbau erhält, wird die Erstzulassung aber erst im Oktober 2023 sein. Muss ich dann bei der Zulassung des Lkw auch gleich einen neuen Fahrtenschreiber einbauen lassen?

Leider wird es so sein, dass allein das Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wird, über den darin einzubauenden Fahrtenschreiber entscheidet. Das Produktionsdatum des Fahrzeugs oder das Datum, an dem am Produktionsband der Fahrtenschreiber in das Fahrzeug eingebaut wurde, ist hierfür irrelevant.

Deshalb wird es zahlreiche Fahrzeuge geben, die im Rahmen der Produktion einen Fahrtenschreiber der Version 1 der zweiten Generation (zum Beispiel einen DTCO 4.0e) eingebaut bekommen haben und für die Zulassung dann mit der Version 2 (zum Beispiel dem DTCO 4.1) nachgerüstet werden müssen.

Bereits bei der Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers im Juni 2019 kam es zu dieser für die Betroffenen unerfreulichen Situation.

Ist es richtig, dass die Fahrer, die über einen DTCO 4.1 aufzeichnen, jede Beladung und jede Entladung bzw. jeden Zu- oder Ausstieg eines Fahrgastes über den Fahrtenschreiber aufzeichnen müssen? Wenn ja, wie funktioniert das?

Richtig ist, dass der DTCO 4.1 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das Aufzeichnen von Beladevorgängen und Entladevorgängen sowie gleichzeitigen Be- und Entladevorgängen im Güterverkehr sowie in gleicher Weise den Zu- und/oder Ausstieg von Fahrgästen aufzeichnen können muss. Beim DTCO 4.1 kann die Eingabe dieser Ereignisse durch die Fahrerin bzw. den Fahrer über folgende Schritte erfolgen:

  1. Drücken der "Pfeil nach oben"-Taste oder der "Pfeil nach unten"-Taste, um ins Menü zu gelangen
  2. Über die Pfeiltasten in den Unterpunkt "Eingabe Fahrzeug" gehen und mit "OK" bestätigen
  3. Über die Pfeiltasten zum Unterpunkt "Laden/Entladen" gehen und mit "OK" bestätigen
  4. Entweder "Laden" mit der "OK"-Taste bestätigen oder über die Pfeiltasten "Entladen" oder "Laden/Entladen" auswählen und die Eingabe mit "OK" bestätigen.

Bei Fahrtenschreibern, die in Fahrzeuge zur Personenbeförderung eingebaut sind, erfolgt die Eingabe des Zu- und/oder Ausstiegs von Personen im Fahrtenschreiber auf identische Weise.

 

Wird es neue Fahrerkarten geben und muss ich meine noch bis 2027 gültige Fahrerkarte eventuell ersetzen?

Da die ab 21.8.2023 in Neufahrzeuge eingebauten Fahrtenschreiber (G2V2) zusätzliche oder erweiterte Informationen auch in erhöhter Anzahl auf der Fahrerkarte speichern können müssen, werden/wurden mit dem Stichtag 21.7.2023 bei Neu- oder Ersatzbeantragungen neue Fahrerkarten ausgegeben. Diese werden ebenso wie die neuen Fahrtenschreiber als G2V2-Karten bezeichnet, also Generation 2 Version 2 und können beispielsweise bis zu 1.624 Be- und/oder Entladevorgänge sowie viele weitere Datensätze speichern, die auf G2V1-Fahrerkarten überhaupt nicht erfasst werden können. G2V2-Fahrerkarten sind abwärtskompatibel mit älteren digitalen Fahrtenschreibern und funktionieren somit zum Beispiel auch in einem DTCO 2.2a oder 3.0(a).

Ein Pflichtumtausch gültiger Fahrerkarten ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine bestehende Fahrerkarte kann also bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden. Die neue Fahrtenschreiberversion ab 21.8.2023 kann auch mit älteren Fahrerkarten "arbeiten" (G1- oder G2V1-Fahrerkarte).

Wenn ab 31.12.2024 der nachweis- bzw. mitführungspflichtige Zeitraum auf den aktuellen und die vorausgehenden 56 Kalendertage erweitert wird, sollten Sie als Fahrerin oder Fahrer nicht vergessen, dass Sie Ihre alte Fahrerkarte nach dem Ablaufdatum nicht wie bisher weitere 28 Tage, sondern weitere 56 Tage mitführen müssen.

Ich habe erst im April 2023 eine neue Werkstattkarte erhalten. Muss ich vor dem Ablaufdatum im April 2024 eine neue Karte beantragen, um an einem DTCO 4.1 arbeiten zu können?

Der DTCO 4.1 bzw. alle G2V2-Fahrtenschreiber akzeptieren ausschließlich Werkstattkarten der zweiten Generation. Da diese G2-Werkstattkarten bereits vor ein paar Jahren eingeführt wurden und die Werkstattkarten jährlich erneuert werden müssen, gibt es in den EU-Mitgliedstaaten keine gültigen G1-Werkstattkarten mehr. Somit können Sie die bestehende Werkstattkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwenden.

Wird beim DTCO 4.1 beim Stecken oder Entnehmen der Fahrerkarte auch automatisch nach der Be- oder Entladung bzw. dem Zu- oder Ausstieg von Fahrgästen gefragt?

Aus den Rechtsgrundlagen ergibt sich keine Pflicht, diese Abfrage in den An- und Abmeldeprozess beim Stecken und Entnehmen der Fahrerkarte zu integrieren. Beim DTCO 4.1 wird diese Information nicht "automatisch" bei jeder Eingabe oder Entnahme der Fahrerkarte abgefragt, da nicht bei jeder Fahrerin und jedem Fahrer zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass damit eine Be- oder Entladung oder Zu- oder Ausstieg von Fahrgästen verbunden ist.

Die Anforderungen für die Fahrerkarten Gen1 und Gen2 V1 wurden vor einigen Jahren festgelegt, und zu dieser Zeit war es nicht vorgesehen, Grenzübertritte auf diesen Karten zu speichern. Daher sind Informationen zu Grenzübertritten auf dem Tagesausdruck dieser Fahrerkarten nicht verfügbar. Der DTCO 4.1 speichert jedoch Grenzübertritte im Massenspeicher, wodurch sie auf dem Tagesausdruck des Fahrzeugs angezeigt werden können.

Auf den neuen Gen2 V2 Fahrerkarten werden Grenzübertritte gespeichert und sind somit auf dem Tagesausdruck sichtbar. Zusätzlich sind die Grenzübertritte auch auf dem Tagesausdruck des Fahrzeugs ersichtlich.

  • Die Fahrerkarte Gen1 wurde in Verbindung mit dem digitalen Tachographen DTCO 3.0 oder älter ausgestellt.
  • Die Fahrerkarte Gen2 V1 wurde in Verbindung mit dem intelligenten Tachographen der ersten Version, nämlich DTCO 4.0 und DTCO 4.0e, ausgegeben.
  • Die Fahrerkarte Gen2 V2 ist die aktuelle Fahrerkarte in Europa, die seit der Einführung der Version 2 ausgegeben wird.

Gestaltung der Fahrerkarten

Änderungen:

  • G1 und G2V1 unterscheiden sich nur durch "G2" Symbol

  • Unterschriftsfeld ist seit G2V1 optional

  • Keine weiteren Änderungen zwischen G2V1 und G2V2

Notizen:

  • Die Aufschrift "Fahrerkarte" im Hintergrund in allen gedruckten Amtssprachen wurde in der G2-Regelung entfernt; viele Länder haben es für G2V1 beibehalten

  • Viele Länder verwenden seit G1 die gleiche Gestaltung (seit G2V1 wird nur das "G2" hinzugefügt)

Driver Cards

Übersicht der Funktionen

Funktionsname

Funktionsbeschreibung

GEN1

GEN2 V2

GEN2 V2

EF Application_Identification Schreibgeschützte Datei, die von der Fahrzeugeinheit (FE) verwendet wird, um Informationen über die Dateigröße zu erhalten x x x
EF CardMA_Certificate Schreibgeschützte Datei, die ein Zertifikat für die gegenseitige Authentifizierung der Karten enthält, das während des gegenseitigen Authentifizierungsprozesses verwendet wird x x x
EF CardSignCertificate Schreibgeschützte Datei mit Kartensignaturzertifikat, die während des Kartendownloads zum Signieren von Inhalten der Datei verwendet wird   x x
EF CA_Certificate Schreibgeschützte Datei mit Zertifikat der ausstellenden Stelle, die sowohl bei der gegenseitigen Authentifizierung als auch bei Signaturvorgängen verwendet wird x x x
EF Link_Certificate Schreibgeschützte Datei mit Link-Zertifikat zwischen öffentlichen ERCA-Schlüsseln (derzeit nicht verwendet)   x x
EF Identification Schreibgeschützte Datei mit Kartennummer, Name der ausstellenden Behörde, Namen des Fahrers, ... x x x
EF Card_Download Datei mit dem Datum, an dem der letzte Kartendownload durchgeführt wurde x x x
EF Driving_Licence_Info Schreibgeschützte Datei mit der Führerscheinnummer des Fahrers x x x
EF Events_Data Enthält Informationen über die Ereignisse, die mit dem Karteninhaber verbunden sind G1: 6 Arten von Ereignissen sind definiert G2Vx: 11 Ereignistypen sind definiert x x x
EF Faults_Data Enthält Informationen über die Störungen bezogen auf den Karteninhaber
G1 und G2Vx: 2 Arten von Fehlern sind definiert
x x x
EF Driver_Activity_Data Informationen über die Fahreraktivitäten (Fahren, Arbeit, Pause,...) x x x
EF Vehicles_Used Enthält Informationen zum Fahrzeug (Kilometerstand, Kennzeichen, Nutzungsdatum...) x x x
EF Places Enthält Informationen über Orte, an denen eine tägliche Arbeitszeit begonnen oder beendet wurde x x x
EF Current_Usage Enthält Informationen zu dem Fahrzeug, in das die Karte aktuell eingesteckt ist x x x
EF Control_Activity_Data Enthält Informationen über die zuvor durchgeführten Kontrollen x x x
EF Specific_Conditions Enthält Informationen zu bestimmten Bedingungen wie Überfahrt mit einer Fähre oder einem Zug x x x
EF VehicleUnits_Used Enthält Informationen über die Fahrzeugeinheit (Geräte-ID, Softwareversion,...)   x x
EF GNSS_Places Enthält Informationen über die GNSS-Position, die von der FE automatisch alle 3 Stunden andauernden Fahrt gespeichert werden   x x
EF Application_Identification_V2 Schreibgeschützte Datei, die von der FE verwendet wird, um Informationen über die G2V2-Dateigröße zu erhalten     x
EF Places_Authentication Ergänzt 'EF Places' und enthält den Authentifizierungsstatus der in 'EF Places' gespeicherten Fahrzeugpositionen     x
EF GNSS_Places_Authentication Ergänzt 'EF GNSS_Places' und enthält den Authentifizierungsstatus der in 'EF GNSS_Places' gespeicherten Fahrzeugpositionen     x
EF Border_Crossings Wird verwendet, um Grenzübertritte automatisch zu erfassen     x
EF Load_Unload_Operations Wird verwendet, um den Lade- und Entladevorgänge durch den Fahrer zu speichern     x
EF Load_Type_Entries Wird verwendet, um die Unterscheidung zwischen der Beförderung von Gütern oder Passagieren zu speichern     x
EF Vu_Configuration Datei, die für die zukünftige Verwendung reserviert ist und derzeit nicht verwendet werden sollte     x

Gibt es beim DTCO 4.1 Änderungen rund um das Thema DSRC, also der Fernabfrage von Daten durch Kontrolleure?

Der Datensatz, der ein Mal pro Kalenderminute vom Fahrtenschreiber für die DSRC-Abfrage (Dedicated Short Range Communication) erzeugt wird, ist bei einem DTCO 4.1 gegenüber einem DTCO 4.0(e) um einige Informationen erweitert. Der EU-Verordnungsgeber hat mit dem EU-Mobilitätspaket I als zusätzliche Information den "Zeitpunkt der Verfügbarkeit der letzten authentisierten Fahrzeugposition" aufgenommen. Außerdem wurde eine Erweiterung des DSRC-Datensatzes um personenbezogene Daten des Fahrers beschlossen. Konkret sind das folgende Daten:

  • Ununterbrochene Lenkzeit (Dauer des aktuellen Lenkzeitblocks seit der letzten Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung von insgesamt mindestens 45 Minuten Dauer)
  • Längste tägliche Lenkzeit des Fahrers im aktuellen und im vorausgehenden 24-Stunden-Zeitraum
  • Längste tägliche Lenkzeit des Fahrers innerhalb der derzeit laufenden Kalenderwoche
  • Wöchentliche Lenkzeit des Fahrers
  • Vierzehntägige Lenkzeit des Fahrers

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung dieser Lenkzeiten für den DSRC-Datensatz kann es zu einer (geringfügigen) Abweichung zwischen den tatsächlichen Lenkzeitwerten des jeweiligen Fahrers und den im DSRC-Datensatz angegebenen Werten kommen. Wie bislang auch können Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren nicht allein auf Basis einer DSRC-Abfrage eingeleitet werden. Dies kann allein infolge einer tatsächlichen Kontrolle des Fahrzeugs bzw. Fahrer erfolgen.

Welche Verbesserungen ergeben sich für mich ich als Flottenbetreiber durch den DTCO 4.1?

Für die Flottenbetreiber bietet die Kommunikation per Bluetooth, die beim DTCO 4.1 erstmals eingeführt wird, viele Vorteile. Besonders wichtig ist, dass außer der VDO Fleet App und einem Endgerät mit einer Bluetooth-Schnittstelle, wie beispielsweise einem Smartphone oder Tablet, keine weitere Hardware mehr benötigt wird, um sich mit dem DTCO 4.1 zu verbinden. Der Aufwand zur Anschaffung des DTCO SmartLink Pro entfällt beim DTCO 4.1. Die VDO Fleet App  ist ab Q4 2023 verfügbar.

Wenn ein Endgerät per Bluetooth verbunden ist und Sie Ihre Unternehmenskarte am Fahrtenschreiber gesteckt haben, können sowohl die Massenspeicherdaten als auch die Daten einer gesteckten Fahrerkarte per Bluetooth heruntergeladen werden.

Über die ITS-Schnittstelle des DTCO 4.1 können unabhängig davon, ob die Zündung des Fahrzeugs an- oder ausgeschaltet ist, Daten des Fahrtenschreibers für Telematiksysteme abgefragt und verarbeitet werden. Der Umfang der zyklisch oder dynamisch abfragbaren Daten hängt vom eingesetzten Telematiksystem ab und ob die Fahrerin oder der Fahrer der Übertragung personenbezogener Daten zugestimmt hat.

Diese Daten sind besonders interessant für die Optimierung des Fahrer- und Fahrzeugmanagements. Sie helfen aber auch in Sachen Compliance. Da der DTCO 4.1 Daten in einem verifizierbaren Format zur Verfügung stellen kann, können diese Daten für eine rechtskonforme Dokumentation verwendet werden.. Sollte es doch mal zu Verstößen kommen, helfen Ihnen die in unserer Cloud-Lösung VDO Fleet erstellten Reports und Scorecards dabei, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße zu ergreifen und ihre Maßnahmen zu dokumentieren.

Übrigens, der bald verfügbare VDO Link ist natürlich mit dem DTCO 4.1 kompatibel. So können Sie ohne Installation Fahrtenschreiber-Downloads automatisieren und verschiedene Daten wie Position und verbleibende Restlenkzeiten in Echtzeit abrufen.

 

Außerdem ist der DTCO 4.1 bereits gut für die Zukunft gerüstet, da er updatefähig ist. Wenn es zu rechtlichen Änderungen kommt oder neue Features zum Beispiel die Bedienung durch den Fahrer vereinfachen oder zusätzliche Daten für das Fahrer-, Fahrzeug- und Trailermanagement erzeugt werden können, genügt künftig ein Update, um von diesen Verbesserungen zu profitieren.

 

Übrigens, der bald verfügbare VDO Link ist natürlich mit dem DTCO 4.1 kompatibel. So können Sie ohne Installation Fahrtenschreiber-Downloads automatisieren und verschiedene Daten wie Position und verbleibende Restlenkzeiten in Echtzeit abrufen.

Welche Vorteile habe ich als Fahrer vom DTCO 4.1?

Eine wesentliche Verbesserung besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die grenzüberschreitende Beförderungen durchführen, in der vollautomatischen Erkennung und Speicherung der Grenzübertritte. Dadurch entfällt der Anhaltevorgang an einem geeigneten Halteplatz und die manuelle Eingabe des Landes über das Menü des Fahrtenschreibers.

Da der DTCO 4.1 über Bluetooth kommunizieren kann, ist es möglich, über die VDO Fleet App (ab Q4 2023) Eingaben vorzunehmen oder Auswertungen einzusehen. So können zum Beispiel manuelle Nachträge komfortabler erstellt und ein rascher Überblick über die bereits geleisteten Arbeits- und Lenkzeiten oder die noch einzulegenden Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gewonnen werden. Für die Verbindung zwischen Smartphone und Fahrtenschreiber wird keine zusätzliche Hardware wie der DTCO SmartLink Pro mehr benötigt. Der Leistungs- bzw. Informationsumfang der App ist davon abhängig, ob Sie als Fahrer der Übertragung der personenbezogenen Daten zugestimmt haben oder nicht.

Wenn Sie Ihre Fahrerkarte entnehmen, wird die Bluetooth-Verbindung getrennt. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird die Verbindung wieder hergestellt.

Die mit dem EU-Mobilitätspaket I eingeführten Sonderregeln und Neuerungen sind im DTCO 4.1 integriert. Das betrifft zum Beispiel die Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die es ermöglicht, zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander einzulegen oder die Verlängerung der Lenkzeit um bis zu zwei Stunden am Ende der Arbeitswoche, um eine Wochenruhezeit am Wohnort oder Unternehmensstandort zu verbringen. Wenn während einer Beförderung im begleiteten kombinierten Verkehr eine Wochenruhezeit eingelegt wird (Fähre-/Zug-Regelung), erkennt der DTCO 4.1 auch diese Änderung aus dem EU-Mobilitätspaket I. Außerdem werden alle Verbesserungen, die mit dem DTCO 4.0e-Update eingeführt wurden, übernommen.

Der DTCO 4.1 gibt dem Fahrer einen Warnhinweise bei Überschreitung der voreingestellten Höchstgeschwindigkeit (im Regelfall 90 km/h). Ebenso wird bei der Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit pro Tage bzw. pro Woche (>10 h/>60 h) oder bei einer alsbald ablaufenden Fahrerkarte eine Warnung am Display angezeigt.

Die eingestellte UTC-Uhrzeit wird regelmäßig mit der vom Satelliten-Positionssystem übertragenen Uhrzeit abgeglichen und bei geringfügigen Abweichungen automatisch eine Anpassung vorgenommen.

Welche Vorgaben bestehen beim Thema Umrüstung? Müssen bald alle Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Höchstmasse und alle Omnibusse mit dem DTCO 4.1 ausgestattet sein?

Gegenüber den Nachrüstfristen, die in der Urfassung der VO (EU) Nr. 165/2014 enthalten waren, wurden durch die VO (EU) 2020/1054 deutlich kürzere Fristen gesetzt. Betroffen von der Pflicht zur Nachrüstung sind allein jene Fahrzeuge, die für grenzüberschreitende Güter- oder Personenbeförderungen eingesetzt und mit denen aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. Wird das Fahrzeug nur innerhalb des Niederlassungsmitgliedstaates eingesetzt, muss ein funktionierender Fahrtenschreiber (egal welcher Generation oder Version) nicht zu einem generellen Termin ersetzt werden.

Wenn das Fahrzeug grenzüberschreitend eingesetzt wird und keine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeitvorschriften in Anspruch genommen werden kann, bestehen folgende Umrüstfristen:

Spätestens am 30.12.2024 müssen alle Fahrzeuge, bei denen ein analoger Fahrtenschreiber (mit Tachoscheibe/Schaublatt) oder ein digitaler Fahrtenschreiber der ersten Generation (alle DTCO bis einschließlich Version 3.0a) eingebaut ist, bei der Umrüstung gewesen sein. Ab dem 31.12.2024 müssen diese Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber der Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel dem DTCO 4.1, ausgestattet sein. Bezogen auf das Erstzulassungsdatum sind hiervon alle Fahrzeuge betroffen, die bis einschließlich 14.6.2019 zugelassen wurden. Bei Fahrzeugen, die im 2. Quartal 2019 zugelassen wurden, sollte geprüft werden, welche Fahrtenschreiberversion tatsächlich eingebaut ist. Hintergrund ist, dass manche Fahrzeughersteller bereits vor dem 15.6.2019 Fahrzeuge mit einem G2V1-Fahrtenwschreiber ausgestattet haben. In diesem Fall greift die nachfolgend dargestellte Nachrüstfrist.
Neben dem Fahrtenschreiber an sich muss der Bewegungssensor (KITAS) getauscht werden und eine DSRC-Antenne eingebaut werden.

Spätestens am 18.8.2025 müssen alle Fahrzeuge, die bereits mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (G2V1, zum Beispiel DTCO 4.0 und 4.0e) ausgestattet sind, auf die neueste Version, also zum Beispiel den DTCO 4.1 umgerüstet worden sein, da bei diesen Fahrzeugen am 19.8.2025 die Umrüstfrist abgelaufen ist. Bezogen auf das Erstzulassungsdatum sind das alle Fahrzeuge, die ab dem 15.6.2019 zugelassen wurden. Neben dem Fahrtenschreiber an sich muss auch der Bewegungssensor (KITAS) getauscht werden.

Zum 1.7.2026 folgen noch jene Fahrzeuge, mit denen grenzüberschreitende und aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden, und die eine zulässige Höchstmasse zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t haben. Sofern diese Fahrzeuge bereits mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sind, kann das eingebaute Gerät unabhängig vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs maximal bis 30. Juni 2026 betrieben werden, da ab dem 1.7.2026 ein Fahrtenschreiber Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel ein DTCO 4.1, eingebaut sein muss. Wenn noch kein Fahrtenschreiber eingebaut ist, gelten die selben Anforderungen und das gleiche Datum.

Unternehmen, die eigene Güter für eigene Zwecke im sogenannten Werkverkehr gemäß Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 1072/2009 mit Fahrzeugen zwischen mehr als 2,5 und nicht mehr als 3,5 t zulässige Höchstmasse befördern, gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten je nach Einzelfallumständen gegebenenfalls eine Ausnahme, die direkt im Anschluss detailliert beschrieben wird.

Ab 1. Juli 2026 gelten die EU-Sozialvorschriften und somit auch die Aufzeichnung per Fahrtenschreiber für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 2,5 t zulässige Höchstmasse. Was bedeutet das für mich als Dienstleister, Händler oder Handwerker?

Wer nur seine eigenen Güter für die eigenen Zwecke des Unternehmens befördert, betreibt sogenannten Werkverkehr. Die genauen Voraussetzungen, die bei Werkverkehrsbeförderungen vorliegen müssen, sind im Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 1072/2009 beschrieben.

Wenn diese Unternehmen Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t für grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder für Werkverkehrskabotage einsetzen, gilt je nach Einzelfall ab dem 1.7.2026 gemäß Artikel 3 Buchstabe ha) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006 eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeitvorschriften und somit auch von der Pflicht, einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut zu haben.

Voraussetzung für die Ausnahme ist jedoch, dass "das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person darstellt, die das Fahrzeug führt“. Was genau das bedeutet, also zum Beispiel ab welchem Umfang an Lenktätigkeiten diese Lenktätigkeiten als Haupttätigkeit anzusehen sind, hängt in erster Linie davon ab, wie die jeweiligen nationalen Behörden, die für die Umsetzung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften zuständig sind, diese rechtliche Fragestellung auslegen. Unternehmen in Deutschland können bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Aufsichtsbehörde (zum Beispiel Gewerbeaufsichtsbehörde) Erkundigungen einholen, wie dieser Sachverhalt in Deutschland ausgelegt wird.

In Deutschland besteht Stand Mai 2023 noch Unklarheit darüber, in welchem Wortlaut die Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung) an das durch das EU-Mobilitätspaket I geänderte EU-Recht erfolgen wird. Erst nach der Anpassung dieser Rechtsgrundlagen ist klar, ob Unternehmen, die die im EU-Recht formulierten Anforderungen erfüllen, auch bei rein nationalen Beförderungen von der Ausnahme profitieren können. Stand Mai 2023 sind in Deutschland Fahrten im Werkverkehr ab einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t aufzeichnungspflichtig (per "Tageskontrollblatt" bzw. per Fahrtenschreiber, wenn ein solcher eingebaut ist), sofern keine Ausnahme nach Paragraf 1 oder 18 der Fahrpersonalverordnung greift.

Sollte die oben genannte oder eine andere Ausnahme für die Beförderungen des Unternehmens nicht anwendbar sein, muss bei grenzüberschreitenden (und gegebenenfalls auch bei nationalen) Beförderungen im Werkverkehr oder bei Werkverkehrskabotage mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t ab 1.7.2026 im Fahrzeug ein Fahrtenschreiber Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel ein DTCO 4.1, eingebaut sein. Fahrzeuge, die nicht mit einem entsprechenden Fahrtenschreiber aus- oder nachgerüstet werden können, dürfen für derartige Beförderungen (ab dem 1.7.2026) nicht (mehr) eingesetzt werden.

Hinter dem Begriff Werkverkehrskabotage verbirgt sich eine Beförderung, die ein Werkverkehrsunternehmen innerhalb eines Staates durchführt, in dem es nicht niedergelassen ist. Zum Beispiel ein deutsches Bauunternehmen, das in Paris in Frankreich eine Bauleistung erstellt, und sich dazu innerhalb des Pariser Stadtgebietes bei Baustofflieferanten selbst Baumaterial beschafft und dieses mit den eigenen Fahrzeugen zur Baustelle befördert.

Ab 1. Juli 2026 gelten die EU-Sozialvorschriften und somit auch die Aufzeichnung per Fahrtenschreiber für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 2,5 t zulässige Höchstmasse. Was bedeutet das für mich als Frachtführer?

Wer Güter für Dritte gegen Entgelt mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t grenzüberschreitend befördert oder Kabotagebeförderungen durchführt, benötigt dafür seit dem 21.5.2022 eine güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis, die sogenannte EU-Lizenz.

Ab dem 1.7.2026 gilt ab der "mehr als 2,5 t - Grenze" bei grenzüberschreitenden Beförderungen sowie Kabotagebeförderungen zusätzlich die Pflicht, im Fahrzeug einen Fahrtenschreiber Version 2 der zweiten Generation, zum Beispiel ein DTCO 4.1, eingebaut zu haben und die Fahrten personenbezogen aufzuzeichnen. Fahrzeuge, die nicht mit einem entsprechenden Fahrtenschreiber aus- oder nachgerüstet werden können, dürfen für derartige Beförderungen (ab dem 1.7.2026) nicht eingesetzt werden.

In Deutschland besteht Stand Mai 2023 noch Unklarheit darüber, in welchem Wortlaut die Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung) an das durch das EU-Mobilitätspaket I geänderte EU-Recht erfolgen wird. Erst nach der Anpassung dieser Rechtsgrundlagen ist klar, ob in Deutschland ansässige Frachtführer auch bei Beförderungen, die ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, mit Fahrzeugen zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässiger Höchstmasse Aufzeichnungen per Fahrtenschreiber anfertigen müssen. Stand Mai 2023 sind in Deutschland Güterbeförderungen für Dritte gegen Entgelt ab einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t aufzeichnungspflichtig (per "Tageskontrollblatt" oder per Fahrtenschreiber, wenn ein solcher eingebaut ist), sofern keine Ausnahme nach Paragraf 1 oder 18 der Fahrpersonalverordnung greift.

Kabotagebeförderungen sind Beförderungen, die innerhalb eines Staates durchgeführt werden, in dem der Frachtführer/Spediteur keine Niederlassung hat. Zum Beispiel eine Beförderung eines deutschen Frachtführers zwischen Warschau und Danzig in Polen.

Der neue DTCO 4.1 wird über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügen. Welche Vorteile habe ich als Fahrer oder Flottenbetreiber davon?

Für das Unternehmen liegt ein Vorteil in der Kommunikation per Bluetooth darin, dass keine zusätzliche Hardware mehr benötigt wird, um eine Verbindung mit dem Smartphone, Tablet oder anderen Geräten herzustellen. Der Aufwand zur Anschaffung des DTCO SmartLink Pro entfällt beim DTCO 4.1.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei gesteckter Unternehmenskarte sowohl die Massenspeicherdaten als auch die Daten einer gesteckten Fahrerkarte per Bluetooth herunterzuladen. Dafür kann die VDO Fleet App (ab Q3 2024) genutzt werden. Wenn die Daten auf diesem Wege transferiert werden, ist kein gesonderter Download-Key mehr erforderlich. Die VDO Fleet App ist unter folgenden Links für Android und iOS verfügbar.

Über die ITS-Schnittstelle des DTCO 4.1 können unabhängig davon, ob die Zündung des Fahrzeugs an- oder ausgeschaltet ist, Daten des Fahrtenschreibers für   Telematiksysteme abgefragt und verarbeitet werden. Der Umfang der zyklisch oder dynamisch abfragbaren Daten hängt vom eingesetzten Telematiksystem ab und ob die Fahrerin oder der Fahrer der Übertragung personenbezogener Daten zugestimmt hat.

Auch die Fahrerinnen und Fahrer profitieren davon, dass der DTCO 4.1 über Bluetooth kommunizieren kann. Über die VDO Fleet App (ab Q3 2023) können Eingaben vorgenommen oder Auswertungen eingesehen werden. So können zum Beispiel manuelle Nachträge komfortabler erstellt und ein rascher Überblick über die bereits geleisteten Arbeits- und Lenkzeiten oder die noch einzulegenden Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gewonnen werden. Für die Verbindung zwischen Smartphone und Fahrtenschreiber wird keine zusätzliche Hardware wie der DTCO SmartLink Pro mehr benötigt. Wenn Sie der Übertragung von personenbezogenen Daten nicht zustimmen, kann der Leistungsumfang der App  oder anderer Anwendungen eingeschränkt sein.

Die Vorschriften werden immer komplizierter. Kann ich die Daten des Fahrtenschreibers dazu nutzen, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen und zu dokumentieren?

Die Verarbeitung und Auswertung der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten bietet Flottenbetreibern zahlreiche Möglichkeiten, um rechtskonformes Verhalten zu dokumentieren oder bei Verstößen passgenau zu reagieren. Der Schlüssel dazu ist die Cloud-Lösung VDO Fleet. Die Daten, die Sie entweder manuell auf unsere Sicherheitsserver hochladen oder die per Remote-Download vollautomatisch aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers und von den Fahrerkarten heruntergeladen werden, durchlaufen einen Analyseprozess, an dessen Ende die Einhaltung zahlreicher Vorgaben geprüft wurde. Sie erhalten fahrzeug- und personenbezogene Auswertungen und können über die zur Verfügung gestellten Scorecards auf einen Blick erkennen, ob die Vorschriften eingehalten wurden oder Verbesserungspotenziale beim Fahrer- oder Fahrzeugmanagement bestehen. Über die installationsfreie Cloud-Lösung werden alle Daten, Dokumente und Informationen archiviert.

Rechtskonforme Transportabwicklung ist deshalb so wichtig, weil das Risikoeinstufungssystem dazu führt, dass ein Verkehrsleiter und ggf. auch andere verantwortliche Personen im Unternehmen ihre persönliche Zuverlässigkeit einbüßen, wenn bei der Durchführung der Transporte zu viele bzw. schwerwiegende Verstöße begangen werden. Wenn die persönliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen oder "aberkannt" ist, besteht ein hohes Risiko für den Fortbestand der Gemeinschaftserlaubnis (EU-Lizenz).

Deshalb zeigen die Reports und Scorecards, die Ihnen über die Cloud Plattform VDO Fleet Tachograph Management zur Verfügung gestellt werden, nicht nur Verstöße im Bereich der Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten, sondern auch die Nichteinhaltung der Kabotage-Regelungen und künftig auch der entsenderechtlichen Vorgaben.

Diese Services werden über den VDO Link, unser im Dezember 2023 in den Markt kommendes Plug&Play-Gerät, das über die Frontschnittstelle der Fahrtenschreiber verbunden wird, auch für Flotten zur Verfügung stehen, in denen ältere Fahrtenschreiberversionen vertreten sind.

Dank VDO Fleet und VDO Link können Sie sich um Ihr Unternehmen kümmern, wir kümmern uns um Ihre Compliance.

Bei den vielen verschiedenen Fahrtenschreiber-Versionen verliere ich langsam den Überblick. Können Sie mir das einmal übersichtlich darstellen?

Analoge Fahrtenschreiber

In Fahrzeugen, die bis zum 30.4.2006 erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurden, sind analoge Fahrtenschreiber eingebaut, die auf Schaublättern (auch Tachoscheiben genannt) aufzeichnen.

Digitale Fahrtenschreiber - Generation 1

Ab 1.5.2006 mussten erstmals zugelassene Fahrzeuge, die für aufzeichnungspflichtige Fahrten eingesetzt werden, über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen. Diese werden als die erste Generation (G1) digitaler Fahrtenschreiber bezeichnet. Da über die Jahre einige technische Anpassungen vorgenommen werden mussten, zum Beispiel um die Manipulationssicherheit der Geräte zu verbessern, ein zweites Bewegungssignal aufzunehmen oder die sogenannte Ein-Minuten-Regel zu integrieren, gibt es von den digitalen Fahrtenschreibern der ersten Generation insgesamt drei Versionen. Die erste Version (G1V1) wurde bis zum 30.9.2011 eingebaut, die zweite Version (G1V2) zwischen dem 1.10.2011 und dem 30.9.2012 und die dritte Version (G1V3) zwischen dem 1.10.2012 und dem 14.6.2019.

Bei den DTCOs von VDO gehören die Release-Versionen 1.0 bis 3.0a zur ersten Generation.

Digitale Fahrtenschreiber - Generation 2

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 15.6.2019 müssen über den sogenannten "intelligenten" digitalen Fahrtenschreiber verfügen, der zum Beispiel Flottenmanagement-Daten über die sogenannte ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation System) ans Unternehmen transferieren kann, an ein Globales Satelliten Navigationssystem angebunden ist und einen Datensatz für die DSRC-Fernabfrage (Dedicated Short Range Communication) bereitstellt. Diese Geräte werden als zweite Generation (G2) digitaler Fahrtenschreiber bezeichnet. Seit dem 2. Quartal 2019 wird die erste Version (G2V1) dieser Fahrtenschreiber eingebaut. Das sind zum Beispiel der DTCO 4.0 und der DTCO 4.0e, der einige Verbesserungen und zusätzliche Features per Update aufgespielt bekommen hat und zum Beispiel den Fahrer bei der Landeingabe beim Grenzübertritt unterstützt.

Ab dem 21.8.2023 wird in Neufahrzeuge die zweite Version des intelligenten Fahrtenschreibers eingebaut. Dafür hat sich die allgemeine Abkürzung G2V2 etabliert. VDO vertreibt diesen Fahrtenschreiber unter der Bezeichnung DTCO 4.1.

For more information, read our magazine article:

Der DTCO 4.1 wird über die Werkstätten mit Updates versorgt werden können. In welchen Bereichen bzw. Funktionen wird es möglich sein, die Software zu aktualisieren?

Über Updates können grundsätzlich alle auf Software basierenden Funktionen des G2V2-Fahrtenschreibers angepasst oder verändert werden, bei denen dies nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben verboten ist. Beispiele dafür wären eine Aktualisierung der digitalen Landkarte, die Anpassung der Strukturen in einem Untermenü oder zusätzliche Informationen für den Fahrer im VDO-Counter. Wir sind deshalb besonders am Feedback der Fahrerinnen und Fahrer sowie Unternehmen über bestehende Verbesserungspotenziale interessiert. Grenzen für Anpassungen durch ein Update bestehen zum Beispiel bei Funktionen, deren Veränderung den Schutz vor Manipulationen negativ beeinflussen würde.

Ein gutes Beispiel für softwarebasierte Anpassungen, die vor allem für die Fahrerinnen und Fahrer eine Verbesserung bedeuten, ist das Update vom DTCO 4.0 auf die Version 4.0e. Durch das Update erhält der Fahrer Vorschläge für die Landeingabe beim Grenzübertritt und zusätzliche Informationen im VDO-Counter, die die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben erleichtern. Außerdem wirft der DTCO 4.0e die Fahrerkarte zehn Minuten nach dem Stecken einfach wieder aus, wenn keine Eingaben erfolgen, anstatt wie beim DTCO 4.0 nach einer Minute die Karte ohne manuelle Nachträge einzulesen.

Wo kann ich Schulungen für den DTCO 4.1 buchen? Wer ist mein Ansprechpartner für das Thema?

VDO und unsere Fachhandelspartner bieten verschiedene Trainings für Fahrer, Flottenbetreiber und Werkstätten an:

Wie vermeide ich die Meldung Bewegungskonflikt bei Fähren oder Zugfahrten?

Ab dem DTCO 4.1 ist generell bei jeder Fähre/Zug Überfahrt (auch bei kurzen Überfahrten) die Fähre/Zug Einstellung zu aktivieren, um die Meldung Bewegungskonflikt zu vermeiden. 

Diese Änderung entspricht der aktuell gültigen Version der Verordnung (EU) 2016/799  (21/08/2023).

Das Aufzeichnen Fähre/ Zug wird beendet so bald:

  • Fähre/Zug im Menü deaktiviert wird
  • die Fahrerkarte entnommen wird
  • oder das Fahrzeug für mindestens eine Kalenderminute fährt.

Prüfen Sie daher unbedingt an Ihrer finalen Position bei der Verfrachtung, ob Fähre/Zug aktiv ist bzw. das Fähre/Zug Piktogramm im DTCO-Display sichtbar ist.

Sofern der DTCO 4.1x bereits aktiviert wurde und das Fahrzeug abgeschleppt oder transportiert wird ist Fähre/Zug einzustellen. Dies ist notwendig, um die Meldung Bewegungskonflikt zu vermeiden.

DTCO

Ein Softwareupdate der älteren Geräte, damit diese den manuellen Nachtrag so erstellen können wie die aktuellen Geräte, ist aus rechtlichen- wie auch aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Laut EU verordnung sind alle Zeiten eines Lenkers lückenlos zu dokumentieren - vorzugsweise auf seiner Fahrerkarte. Ist das nicht möglich, so müssen Fahrer vor der Fahrt eine Bestätigung (EU Formblatt) der Firma über die letzten 28 Tage bei sich mitführen.

Die Berechnung der Zeiten erfolgt durch festgelegte Parameter, die in der EU Verordnung festgelegt sind - unabhängig vom Hersteller für digitale Fahrtenschreiber.

Frage:
Muss jeder Fahrer zu Beginn seiner täglichen Arbeitszeit und auch am Ende des Tages über die Menuführung des digitalen Tachographen das aktuelle Land eingeben?

Antwort:
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 definiert dazu im Artikel 34 Absatz (7) wie folgt: " Der Fahrer gibt in den digitalen Tachographen das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitzeit beginnt und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet." Es muss somit immer das Landessymbol bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eingegeben werden, auch wenn sich das Land nicht geändert hat und/oder die Fahrerkarte über Nacht im Gerät geblieben ist. Eine Regelung, nach der das Landessymbol nur einzugeben ist wenn sich das Land geändert hat, ist aus den gesetzlichen Vorschriften nicht abzuleiten.

Frage:
Wie geht das Kontrollgerät mit einer Fahrerkarte um, deren Gültigkeit abgelaufen ist? Wird die Karte im Kontrollgerät weiterhin akzeptiert? Wird eine Fehlermeldung ausgegeben? Werden weiterhin Daten auf der Karte gespeichert?

Antwort:
Fahrerkarten, deren Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, werden nicht mehr vom Kontrollgerät akzeptiert. Es erscheint die Fehlermeldung "Karte ungültig" im Display des Kontrollgerätes und die Karte wird wieder ausgeworfen. Damit werden auch keine weiteren Daten auf der abgelaufenen Karte gespeichert. Der Fahrer bzw. der Unternehmer muss in diesem Fall eine neue Karte bei der für ihn zuständigen kartenausgebenden Stelle beantragen bzw. kaufen.

Frage:
Im Display steht diese Meldung „Download in Tagen 0“. Was hat dies zu bedeuten? Die Meldung taucht nur für 2 Sekunden.

Antwort:
Diese Meldung bedeutet, dass der Download der Fahrerkarte oder des Massenspeichers fällig ist, daher die Anzeige 0 Tage.

Eine autorisierte Werkstatt kann die DTCOs so programmieren, dass diese Meldung einige Tage vorher im Display erscheint.

Sie müssen also entweder die Fahrerkarte und/oder den Massenspeicher des digitalen Tachographen auslesen.

Die Fahrerkarte muss spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden und der Massenspeicher spätestens alle 90 Tage.

Frage:
Ich habe als Freiberufler einen gebrauchten LKW 3,5t zGG mit Tachograph DTCO1381 gekauft. Das Gerät zeigt "Spannungsunterbrechung an". Gelegentlich mache ich Anhängerfahrten für meine freiberufliche Tätigkeit. Was benötige ich, um den Tachographen ordnungsgemäß zu nutzen?

Antwort:
Sie benötigen eine Unternehmerkarte und eine Fahrerkarte, um den Tachographen ordnungsgemäß zu bedienen.

Diese Karten können Sie entweder bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt beantragen oder ggf. auch bei Zulassungs- und TÜV-Stellen.

Im ersten Schritt müssen Sie den Tachographen mit der Unternehmerkarte für Ihre Firma anmelden.

Achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Druckerpapierrollen im Fahrzeug mit sich führen.

Desweiteren müssen Sie die regelmäßigen Intervalle einhalten, die zur Überprüfung des Gerätes vorgeschrieben sind, d. h. Sie müssen alle 2 Jahre in eine autorisierte Fachwerkstatt für Tachographen.

Reparaturen und Kalibrierungen dürfen nur durch autorisierte Fachwerkstätten durchgeführt werden.

Generell können Sie die relevanten Informationen zur Bedienung der Bedienungsanleitung entnehmen, die immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Sollten Sie keine BA haben, empfehlen wir Ihnen, eine BA z. B. über unsere Händler oder über eine Fachwerkstatt zu erwerben.

Für das Auslesen der Fahrerkarten (spätestens alle 28 Tage) sowie des Massenspeichers des digitalen Tachographen (spätestens alle 90 Tage) empfehlen wir unseren aktuellen DLK Pro Downloadkey mit der Artikelnummer A2C59515252, der auch einen integrierten Kartenleser enthält, um die Fahrerkarten auszulesen. Bei diesem Key ist keine weitere Lizenzkarte zur Freischaltung des integrierten Kartenlesers notwendig.

Es handelt sich hier jedoch um eine reine Lösung zum Auslesen und Archivieren der Daten. Eine Visualisierung und Auswertung der Daten ist mit diesem Key nicht möglich.

Hierfür eignet sich unsere Online-Lösung TIS-Web Datenmanagement, um die Fahrer- und Fahrzeugdaten auszuwerten.

Die monatlichen Gebühren sind hier abhängig von der Anzahl der erfassten Fahrzeuge und Benutzer sowie vom genutzten Funktionsumfang, da der Umfang über verschiedene Benutzerstufen flexibel gewählt werden kann.

Die Daten der Fahrzeuge und Fahrerkarten übertragen Sie auf die TIS-Web Plattform. Die Daten werden in einem professionellen Datencenter gesichert.

Den Zugang zu TIS-Web bieten wir nicht über unseren Webshop an. Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem unserer Fachhändler http://www.vdo-partner.com/vdo/index/deu?country=83&category=3&search=true

Als weitere Alternative können wir Ihnen unseren DLKPro TIS-Compact mit der Artikelnummer A2C59515262 anbieten. Bei diesem Key ist ebenfalls keine weitere Lizenzkarte zur Freischaltung des integrierten Kartenlesers notwendig. Dieses Produkt ist jedoch für einen Fuhrpark von bis zu 5 Fahrzeugen und bis zu 10 Fahrern begrenzt. Dieser Key unterscheidet sich zum normalen DLK Pro, dass der TIS-Compact-Key eine Software enthält, die Sie auf Ihren PC oder Laptop aufspielen können und damit die Daten lokal auf Ihrem Rechner speichern und auch visualisieren und auswerten können. Sollten Sie sich für den DLKPro TIS-Compact entscheiden, benötigen Sie keinen zusätzlichen TIS-Web-Zugang.

Frage:
Ich bin als LKW-Fahrer beschäftigt und soll auch gleichzeitig den technischen Zustand unseres Fuhrparks im Auge behalten. Bei unserem großen Fuhrpark kommt es vor, dass ein älteres Fahrzeug über längere Zeit, vielleicht auch mal ein ganzes Jahr, nicht benutzt wird und dann auch ohne Batteriespannung ist. Wie lange kann im besten Fall die verbaute Batterie den Spannungsausfall ausgleichen? Und ist es so, dass ansonsten der Tacho tatsächlich nicht mehr verwendet werden kann? Ich muss auch ohne Erreichen der 4,5 Std. Lenkzeit nach 6 Std. eine Pause einlegen und darf insgesamt nur 10 Std. arbeiten. Kann ich diese aufgelaufenen Zeiten auch ablesen? Meine Version ist 2.1.

Antwort:
Die Pufferbatterien in den digitalen Tachographen müssen im Rahmen der periodischen DTCO-Prüfungen alle 2 Jahre erneuert werden.

Damit ist sichergestellt, dass der digitale Tachograph keinen Schaden nimmt. Der DTCO muss noch 1 Jahr nach Trennung von einer externen Versorgungsspannung (z. B. der Fahrzeugbatterie) die gespeicherten Daten sicher speichern.

Wenn die Pufferbatterien nicht alle 2 Jahre getauscht werden, besteht die Gefahr, dass sie sich entleeren. In diesem Fall sind die gespeicherten Daten des DTCO unwiderruflich verloren und der DTCO ist nicht mehr funktionsfähig.

Dann bleibt nur noch ein Austausch des Gerätes.

Eine Besonderheit des DTCO 1381 Release 2.1 ist der integrierte VDO Counter, der die verbleibenden Lenk- und Ruhezeiten in Echtzeit direkt im Display des DTCO Rel 2.1 anzeigt.

Zu beachten ist, dass die VDO Counter Funktion beim DTCO Rel. 2.1, die direkt von den Fahrzeugherstellern ab Werk verbaut wurden, erst mit einer zusätzlichen DTCO VDO Counter Update Karte freigeschaltet werden muss.

Bei unseren Nachrüstgeräten "DTCO 1381 Rel. 2.1 active" ist der VDO Counter bereits freigeschaltet. In diesem Fall benötigen Sie keine Update Karte.

Frage:
Welche rechtlichen Möglichkeiten sind erlaubt, einen Tachograph im Modus "Out of scope" zu benutzen?

Antwort:
Der Modus "Out of Scope" bedeutet, dass das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung fährt. Dies ist z. B. möglich bei Fahrten außerhalb von EU-Ländern und kann auch möglich sein bei Fahrten auf nicht öffentlichen Straßen. Dies ist aber möglicherweise interpretationswürdig und wird teilweise von Bundesland zu Bundesland anders bewertet. Wir als Hersteller der Kontrollgeräte können hier keine rechtsverbindliche Aussage treffen. Daher empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtamt.

Frage:
In meinem Fahrzeug aus 2008 ist noch ein Fahrtenschreiber ohne 1 Minuten Regelung. Wie kann ich dies ändern lassen?

Antwort:
Es ist selbstverständlich möglich, den DTCO in Ihrem Fahrzeug durch ein neues Gerät zu ersetzen. Je nach Fahrzeugtyp kann ggf. eine fahrzeugspezifische Variante eingesetzt werden oder aber alternativ ein sog. Universal-DTCO, der dann entsprechend parametriert wird.

In jedem Fall muss dies über eine autorisierte Tachographen-Fachwerkstatt erfolgen.

Sie können geeignete Fachwerkstätten z. B über den nachfolgenden Link ermitteln:

 


Download Tools

Für weitere Informationen zur DTCO-Fehlermeldung 25 siehe oben.

Mehr Erfahren

Der DLK Pro Download Key S wird parallel zum DLK Smart Download Key im Portfolio von VDO bleiben. Der DLK Pro Download Key S ist die Basisversion der Download Tools. Der DLK Smart Download Key stellt die Premium-Version dar.

Der DLK Smart Downloadkey ist bereits „ready“ für den DTCO 4.1 und die entsprechenden Tachographenkarten.

Mit dem DLK Smart Download Key können alle Versionen des DTCO von Version 1.x bis 4.1 heruntergeladen werden. Auch die Tachographenkarten der verschiedenen Generationen (Gen. 1, Gen. 2V1 und Gen. 2V2). Darüber hinaus ist der DLK Smart Download Key auch mit zugelassenen digitalen und intelligenten Tachographen von Mitbewerbern kompatibel.

Der DLK Smart Download Key kann die heruntergeladenen Daten automatisch per Bluetooth an die VDO Fleet App auf dem Mobiltelefon* übertragen. Von dort aus besteht die Möglichkeit, die Daten weiter in den VDO Fleet Account des Kunden zu übertragen und dort zu archivieren und auszuwerten. Die VDO Fleet App wird im Januar 2024 zur Verfügung stehen.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit mit der PC-Anwendung KeyTools über den „DLK Automatic Uploader“ des DLK Smart Download Keys die Daten automatisch in das VDO Fleet Portal hochzuladen*.

* Für die automatische Datenverarbeitung und -archivierung ist eine Lizenz von VDO Fleet Tachograph Management notwendig.

Der DLK Smart Download Key ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fahrern oder Fahrzeugen limitiert. Der verfügbare Speicher ist auch für mehrere tausend Downloads ausreichend.

Wenn Sie bereits einen DLK Pro Download Key S besitzen, können Sie kostenlose Updates von unserem Kundenportal herunterladen, damit Ihr DLK mit den neuesten Fahrtenschreibern kompatibel bleibt: Dashboard (vdo.com)

Da die Schnittstelle der digitalen Fahrtenschreiber mittels EU Verordnung technisch festgelegt ist, ist die Geschwindigkeit des Datendownloads nur bedingt beeinflussbar, da diese Schnittstelle grundsätzlich keine schnelle Datenübertragung zulässt.

Frage:
Ich habe keine Daten vom LKW in einem bestimmten Zeitraum, Fahrerkarte wird aber korrekt ausgelesen. Ich verwende DLK Pro. Warum?

Antwort:
1) Laden Sie auch regelmäßig den Massenspeicher von Ihrem digitalen Fahrtenschreiber in Ihre Archivierungssoftware? Wenn nicht, dann kann es - je nach Archivierungssoftware - beim Erstellen von Berichten vorkommen, dass gewisse Teile nur von den Massenspeicher-Daten zur Berichtserstellung herangezogen werden. Wenn nur Daten von der Fahrerkarte heruntergeladen werden, ist das somit zu wenig und entspricht auch nicht den gesetzlichen Vorschriften

2) Wenn die Fahrzeugdaten nur teilweise fehlen (Lücken), kann es auch folgende Ursache sein: Da der Downloadkey standardmäßig auf "seit dem letzten Download"eingestellt ist, werden auch nur die (Fahrzeug) Daten heruntergeladen, die seit dem letzten Download neu hinzugekommen sind. Wird nun der (Fahrzeug) Download aus irgendeinem Grund unterbrochen (unbeabsichtigtes Abziehen etc.), so merkt sich der Downloadkey zwar das Datum des Downloads, allerdings hat er wegend er Unterbrechung keine Daten heruntergeladen. Somit fehlen Daten. Beim neuerlichen Datendownload werden aber wiederum nur die neuesten Daten angefordert (seit dem letzten Download auch wenn dieser fehlerhaft war). Die alten, fehlenden Daten, werden allerdings nicht mehr heruntergeladen.

Lösung:
Den DLK Pro auf "kompletten Massenspeicher " konfigurieren (Arbeitsplatz/ Keytools/Start exe), den Download wiederholen und nach erfolgtem Download sollten alle Daten wieder verfügbar sein. Anschließend kann der DLK Pro wieder auf "seit dem letzten Download" eingestellt werden. Dann ladet er auch schneller herunter.

Frage:
Wir sind am DLK Pro Download Key interessiert. Gibt es dabei eine Limitierung bei der Anzahl von Fahrzeugen und Fahrern beim Download? Wir haben momentan 8 Fahrzeuge und 14 Fahrer zum Downloaden. Zur Zeit verwenden wir einen schon älteren VDO Downloadstick + Kartenleser um unsere Daten im ddd Format an eine externe Firma zu senden, die die Auswertung / Archivierung vornimmt. Können wir mit dem DLK Pro diese Vorgehensweise beibehalten?

Antwort:
Der DLK Pro Downladkey hat keine Limitierung bezüglich Fahrer und Fahrzeuge, lediglich die Speichermenge ist begrenzt. Sie können den "neuen " Downloadkey genau so verwenden wie den bisherigen, allerdings ist hier schon ein Kartenleser integriert. Eine Begrenzung gibt es nur bei DLK Pro TIS Compact - allerdings hier nur bei der Auswertung ( 5 Fahrzeuge - 10 Fahrer), nicht beim Download selbst. Wenn Sie die Daten der Fahrerkarten bzw. Fahrzeuge automatisch versenden wollen, so empfehlen wir unser Remote Download Device DLD. Das DLD System bringt die Daten vollautomatisch ins Büro, Sie müssen mit einem solchen System weder den Fahrern noch den Fahrzeugen hinterherlaufen.

Frage:
Ich habe mehrere Lkw. Bei einem ist es nun sehr wichtig, dass ich die gesamten Daten aus dem Kontrollgerät bekomme. Der Lkw ist bei mir seit 09.2014 im Einsatz. Anscheinend wurde die UN-Karte aber erst im 02.2016 gesteckt. Ich kann im Moment nur die Daten von heute bis 02.2016 auslesen. Gibt es eine Möglichkeit an die "fehlenden" Daten (09.2014-02.2016) zu kommen?

Antwort:
Wenn in dem digitalen Kontrollgerät erstmalig im Februar 2016 Ihre Unternehmenskarte gesteckt wurde, so sollten auch die Daten vor dem Setzen der Unternehmenssperre im Februar 2016 (frei Daten) herunterladbar sein. Da dies nach Ihren Darstellungen nicht der Fall ist, muss zuvor bereits ein anderes Unternehmen noch angemeldet gewesen sein. Daher können Sie mit Ihrer Unternehmerkarte diese Daten nicht herunterladen. Eine autorisierte Werkstatt kann zwar mit der Werkstattkarte alle Daten herunterladen, darf jedoch nur die freien Daten (ohne Unternehmenssperre) und die mit Ihrer Unternehmenssperre geschützten Daten an Sie herausgeben.


FAQ Scorecards

Sollten in einem Jahr mehr als drei sehr schwerwiegende Verstöße (VSI) pro Fahrer aufgetreten sein, wird in den Scorecards eine rote Flagge angezeigt. Das bedeutet, dass Kontrollbehörden das Recht haben, ein nationales Verfahren zu Beurteilung der Zuverlässigkeit
einzuleiten. Hierbei werden die Daten Ihres Tachographen überprüft. Sollten hierbei große Unzulässigkeiten auftauchen, kann es im Falle einer Kontrolle zum Entzug der Gemeinschaftslizenz führen.
Informieren Sie bitte Ihre Fahrer über die sehr schwerwiegenden Verstöße (VSI) und weisen Sie sie darauf hin, ihre Anzahl der Verstöße zu reduzieren.

In die Bewertung gehen alle schwerwiegenden (SI) und sehr schwerwiegenden Verstöße (VSI) ein. Kritische Verstöße (MSI) werden in dieser Bewertung nicht berücksichtigt, werden jedoch angezeigt.
Zugrunde liegende Verordnungen:
• Lenkzeitverstöße: Gemäß Verordnung (EU)561/2006
• Arbeitszeitverstöße: Gemäß EU-Verordnung 2002/15/EG

Mit dem Professional-Paket erhalten Sie Zugriff auf die Fleet Scorecards. Innerhalb dieser Ansicht erhalten Sie eine Aufstellung der 10 häufigsten Verstöße über einen auswählbaren Zeitraum. Hier erkennen Sie, ob Sie die Fahrerplanung überarbeiten müssen, da beispielsweise häufig die Wochenlenkzeit überschritten wird oder einzelne Fahrer sich nicht an die Pausenzeiten halten.

Mit dem Professional-Paket erhalten Sie Zugriff auf die Driver Scorecards. Hierbei wird die Anzeige der Anzahl der Verstöße und deren Bewertung auf individueller Basis der Fahrer möglich sein. Natürlich berücksichtigen wir in der Score die Anzahl an Arbeitstagen der Fahrer, sodass die Score vergleichbar und fair ist.

VDO Fleet berücksichtigt die Anzahl der Verstöße basierend auf allen verfügbaren Daten und einem Zeitraum von 52 Wochen.

• Die Anzahl von schwerwiegenden (SI) und sehr schwerwiegenden Verstößen (VSI) im Zeitraum der letzten zwölf Monate bei allen Fahrern der Flotte
• Die Anzahl der Tage im Zeitraum der letzten zwölf Monate, in denen die Fahrer beschäftigt waren
• Die Bewertung wird auf Basis der verfügbaren Informationen im TIS Web System erstellt, wie zum Beispiel die Fahrerkarten und Fahrzeuginformationen sowie eingegebene Daten zum Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.


Apps

Frage:
Ich will mehr über die VDO Driver App wissen? Preis? Vorteile für mich als Fahrer?

Antwort:
Mit der VDO Driver App (in Verbindung mit dem DTCO SmartLink), haben Sie die folgenden Vorteile:

  • Anzeige von Lenk- und Ruhezeiten, entsprechend dem Tachographen-Display
  • Schnelle Abfrage der verbleibenden Tages- und Wochenzeiten (nur bei DTCO 1381 mit aktiviertem VDO Counter. -> DTCO 1381 Rel. 2.0a, 2.1 active und 2.2)
  • Unterstützt Fahrer, Verstöße gegen Lenk- und Arbeitszeitverordnung zu vermeiden
  • Fernbedienung des DTCO über das Smartphone

Notwendige Voraussetzungen:

Die Driver App ist kostenlos.

Den DTCO Smartlink können sie in unserem VDO Shop bestellen.


Sonstiges

Frage:
Ich benötige dringend VDO Printer Paper. Bin ich denn jetzt richtig bei Ihnen?

Antwort:
Sie können das VDO Druckerpapier bequem über unseren Webshop bestellen bzw. unter dem nachfolgenden Link:

https://www.vdo-shop.de/de_DE/category/20128/Tachographen-und-Zubehoer/Zubehoer-zum-digitalen-Tachographen.html

Alternativ können Sie das Druckerpapier auch über unsere Fachhändler anfragen und bestellen.

http://www.vdo-partner.com/vdo/index/deu?country=83&category=3&search=true

KEINE PASSENDE ANTWORT ​​​​​​​GEFUNDEN? Nutzen Sie den direkten Draht zu VDO

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen in das nebenstehende Kontaktformular. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank!
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