Neue Vorschriften seit Januar 2025 in Kraft

Seit Januar 2025 gelten neue Vorschriften im Zusammenhang mit dem Tachographen und der Mitführpflicht von Aufzeichnungen der Fahreraktivitäten. Dazu zählen verbindliche Fristen für die Installation der intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Version 2, DTCO 4.1/4.1a), erweiterte Dokumentationspflichten für Fahrer und Unternehmen in Deutschland sowie mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben des europäischen Mobilitätspakets.

Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Bußgelder zu vermeiden.

 

Tachograph: Wichtige Fristen 2025

Das europäische Mobilitätspaket, das vor über vier Jahren veröffentlicht wurde, bringt weitreichende Änderungen für den Einsatz von Tachographen mit sich. Zwei Stichtage sind jetzt besonders relevant:

  • Seit dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrzeuge im internationalen Verkehr, die noch mit einem nicht-intelligenten analogen oder digitalen Tachographen (Einbau vor dem 15. Juni 2019) ausgestattet sind, auf einen intelligenten Tachographen Generation 2 Version 2 (DTCO 4.1/4.1a) umgerüstet werden.
  • Bis zum 19. August 2025 müssen auch Fahrzeuge mit einem Tachographen Generation 2 Version 1 (DTCO 4.0/4.0e) auf Version 2 (DTCO 4.1/4.1a) umgerüstet sein. 

Hinweis: Wer frühzeitig umrüstet, minimiert das Risiko von Betriebsunterbrechungen und Sanktionen. Über den Partner-Finder können Sie einen zertifizierten VDO Einbaupartner in Ihrer Nähe finden: VDO Partner-Finder.

 

Fahreraktivitätsaufzeichnungen: Mitführpflicht auf 56 Tage erhöht

Ab 2025 gelten neue Vorgaben für die Dokumentation von Fahreraktivitäten. Fahrer müssen autorisierten Prüfern auf Anfrage bestimmte Unterlagen vorlegen können.

Für Fahrzeuge mit analogem Tachographen (seit 31.12.2024):

  • Tages- und Wochenblätter des aktuellen Tages sowie der vorherigen 56 Kalendertage
  • Fahrerkarten (sofern vorhanden)
  • Alle manuellen Aufzeichnungen und Ausdrucke der letzten 56 Tage

Für Fahrzeuge mit digitalem Tachographen:

  1. Fahrerkarte
  2. Manuelle Aufzeichnungen und Ausdrucke der letzten 56 Tage
  3. Falls der Fahrer auch ein Fahrzeug mit analogem Tachographen gefahren hat: entsprechende Aufzeichnungsblätter

 

Besondere Regelungen für Fahrzeuge ohne Tachographenpflicht

Für Fahrzeuge im regelmäßigen Personenverkehr (national oder grenzüberschreitend), die maximal 100 km weit fahren und deren Terminals nicht weiter als 50 km Luftlinie von einer EU-Grenze entfernt liegen, gelten folgende Dokumentationspflichten:

Pflichten für das Unternehmen:

  • Dienstplan und Dienstaufzeichnung für jeden Fahrer mit:
    • Name und Stationierungsort
    • Geplante Fahrzeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Verfügbarkeiten der letzten 56 Tage
  • Monatliche Aktualisierung der Aufzeichnungen mindestens einmal

Pflichten für den Fahrer (mitzuführen während des Dienstes):

  • Auszug aus der Dienstaufzeichnung
  • Kopie des Dienstplans

Diese Anforderungen sollen Transparenz und Rechtssicherheit im Straßenverkehr weiter stärken.

 

Tachographen- & Fahrerdaten: Datensicherung bleibt wie bisher

An den Fristen zur Datensicherung und den möglichen Sanktionen für Verstöße ändert sich 2025 nichts:

Fristen zur Datensicherung:

  • Fahrzeuggerät: spätestens alle 90 Tage
  • Fahrerkarte: spätestens alle 28 Tage

 

Sanktionen bei Verstößen:

  • Die Strafen unterscheiden sich je nach EU-Mitgliedsstaat.
  • Eine Übersicht über die nationalen Bußgelder finden Sie unter: my.VDO.com

Regelmäßige Prüfung nationaler Vorgaben bleibt unerlässlich, um Strafen zu vermeiden und den gesetzlichen Rahmen einzuhalten.

 

Wichtig für Unternehmen und Fahrer:

Planen Sie die Umrüstung rechtzeitig, prüfen Sie Ihre Unterlagen regelmäßig und bleiben Sie informiert – für einen reibungslosen, gesetzeskonformen Betrieb.

 

Weitere Informationen zum Tachographen und zum EU-Mobilitätspaket finden auf my.VDO.com, das zentrale Informationsportal für Flottenbetreiber, Werkstätten und Fahrpersonal. Mit regelmäßigen News, Software-Updates, Leitfäden, eLearnings und vielem mehr bietet das Portal zudem einen großen Mehrwert für alle Player im Transportmarkt.