Nutzen Sie das EU Mobilitätspaket I zu Ihrem Vorteil
Von der Beratung bis zur Umrüstung – wir sind Ihr Ansprechpartner
Nochmal zwei Monate Schonfrist: Für alle Fahrzeuge, die bis zur ursprünglich vorgegebenen Frist am 31. Dezember 2024 die Umrüstung auf den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version DTCO® 4.1 noch nicht durchgeführt hatten, hat die EU-Kommission im Dezember 2024 eine Informations- und Lernphase beschlossen, welche die Nachrüstfrist für diese Fahrzeuge bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Danach ist die Nachsicht aber endgültig vorbei: Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, die noch einen alten analogen und digitalen Tachographen der ersten Generation an Bord haben, müssen auf den DTCO® 4.1 umgestellt haben.
Und auch alle anderen Nutzfahrzeuge dieser Gewichtsklasse sind in diesem Jahr an der Reihe: Wenn sie international unterwegs sind, müssen diejenigen Fahrzeuge, die bisher die erste Version des intelligenten Tachographen (z. B. den DTCO® 4.0 oder 4.0e) nutzen, spätestens bis zum 19. August 2025 ebenfalls auf die neuen Geräte nachrüsten.
Fuhrparks, die die Nachrüstung nicht rechtzeitig schaffen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen: Wer nach dem entsprechenden Stichtag ohne die zweite Version des intelligenten Fahrtenschreibers fährt, der riskiert hohe Bußgelder, in Deutschland z. B. bis zu 1.500 Euro oder sogar 4.400 Euro in den Niederlanden. Und dank der DSRC-RP-Technologie können die Behörden Verstöße jetzt aus der Ferne und sogar im Vorbeifahren erkennen.
Wir empfehlen daher dringend, mit der Nachrüstung so schnell wie möglich zu beginnen. Bei 3,5 Millionen zugelassenen Lkw allein in Deutschland kann es in Nutzfahrzeugwerkstätten zu längeren Wartezeiten kommen, je näher der Stichtag rückt. Besonders effizient ist die Nachrüstung übrigens in Kombination mit der obligatorischen Tachografenprüfung.
Vermeiden Sie hohe Strafen, lange Ausfallzeiten und kostspielige Arbeitsunterbrechungen – vereinbaren Sie noch heute einen Termin für die Umrüstung in einer VDO-Partnerwerkstatt!
Sie wissen nicht, welche Version des Fahrtenschreibers derzeit in Ihrem Fahrzeug verbaut ist? Hier zeigen wir auf einen Blick, welche Frist für welches Modell gilt und wo Sie die Informationen zur jeweiligen Tachographenversion finden: