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Leitfaden: EU Mobilitätspaket IDie im EU Mobilitätspaket vorgesehene Umrüstung der europäischen Nutzfahrzeugflotte auf den intelligenten Tachographen der zweiten Version (DTCO® 4.1/4.1a) ist in vollem Gange. Und die nächste Frist lauert schon: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die bereits mit einem intelligenten Tachographen der ersten Version (z. B. DTCO® 4.0 oder 4.0e) ausgestattet sind, müssen bis spätestens zum 19. August 2025 auf die neueste Version umgestellt werden, sofern sie grenzüberschreitend fahren.
Wer die Frist ignoriert, riskiert hohe Strafen. Nach Ablauf drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 1.500 Euro – in den Niederlanden sogar bis zu 4.400 Euro. Dank moderner DSRC-RP-Technologie können Verstöße von den Kontrollbehörden zudem aus der Ferne erfasst werden, ohne dass Fahrzeuge angehalten werden müssen.
Deshalb gilt: Warten Sie nicht zu lange! Mit 3,5 Millionen Lkw allein in Deutschland könnten Werkstatttermine knapp werden, je näher die Frist rückt. Besonders effizient ist die Nachrüstung übrigens im Zuge der regulären Tachographenprüfung.
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Welches Tachographenmodell bis zu welcher Frist durch den intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgetauscht werden muss, sehen Sie hier auf einen Blick – inklusive einem Hinweis, wie Sie das jeweilige Modell bestimmen können: