Kleiner Name, große Wirkung: De-Minimis-Förderperiode 2023 hat begonnen

Auch für 2023 hat die Bundesregierung ihr Förderprogramm „De-Minimis“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) – ehemals BAG – wieder aufgelegt. Insgesamt stehen rund 261 Million Euro für Investitionen in Fahrzeuge, Fahrer und Flotten im Sinne von Sicherheit und Umwelt zur Verfügung. Aber was wird gefördert? Wann muss man Anträge stellen? Und welche Unternehmen können sich bewerben? Wir haben die wichtigsten Antworten gesammelt.

Wann startet die De-Minimis-Förderperiode 2023?

Der erste Tag, an dem ein Antrag auf De-Minimis-Zuschüsse 2023 eingereicht werden kann, liegt schon hinter uns: Am 9. Januar erfolgte der Startschuss für die diesjährige Förderperiode, die am 02. Oktober 2023 endet.
WICHTIG: Reichen Sie ihren Antrag so früh wie möglich ein, denn die De-Minimis-Mittel werden nach dem First-come-first-serve-Prinzip vergeben – bis der Budget-Topf leer ist.

Wer kann einen Antrag auf De-Minimis-Beiträge stellen?

Grundsätzlich sind für das De-Minimis-Förderprogramm alle Unternehmen zuwendungsberechtigt, die entweder im gewerblichen Güterverkehr tätig sind oder Werkverkehr betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 Tonnen sind.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Ausrüstungsgegenstände, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder vergleichbare Regelungen vorgeschrieben sind. Weil sich hier von einem auf das andere Jahr viel ändern kann, unterscheidet sich die Liste der förderfähigen Maßnahmen in diesem Jahr deutlich von der 2022er-Liste.

Dennoch ist die Auswahl groß: Von der Nachrüstung von Fahrzeugen mit Assistenzsystemen über die Anschaffung von rollwiderstandsoptimierten Reifen bis zur Software für die Archivierung, Auswertung, Darstellung und Verwaltung des digitalen Tachographen, wie sie zum Beispiel VDO Fleet ermöglicht, können Betreiber viel für die Sicherheit und Effizienz ihrer Flotten tun. Weitere Beispiele für förderfähige Maßnahmen finden Sie in der Positivliste des BALM.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Nutzfahrzeug in der Flotte eines Unternehmens (Stichtag 1.12.2022) gibt es bis zu 2.000 Euro. Wenn die De-Minimis-Beihilfe genehmigt wurde, übernimmt der Staat in der Regel 80% der Bemessungsgrundlage für die jeweilige Maßnahme, zum Beispiel den Nettokaufpreis für einen Ausrüstungsgegenstand. Aber Vorsicht: Insgesamt darf der Förderbetrag, den ein Unternehmen im Straßengüterverkehrsgewerbe innerhalb des laufenden sowie der beiden vorangegangenen Kalenderjahre in Anspruch nimmt, den Maximalwert von 100.000 Euro nicht übersteigen.

Wo und wie kann ich einen Antrag auf De-Minimis-Zuschüsse stellen?

Alle nötigen Antragsunterlagen und die nötigen Formulare für Verwendungsnachweise finden Sie im eService-Portal des BALM.
WICHTIG: Auch wenn die Antragsstellung dadurch recht einfach erscheint, sollten Sie dem Vorgang Ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Denn nicht nur werden unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge nicht berücksichtigt – mit der Unterschrift unter dem Antrag sind Ihre Angaben rechtsverbindlich und können, wenn sie inkorrekt sind, sogar strafrechtliche Folgen haben. Holen Sie sich ggf. Hilfe zum Beispiel bei einem auf das De-Minimis-Programm spezialisierten Fördermittelservice.

Wo finde ich mehr Informationen?

Auf seiner Website bietet das BALM detaillierte weiterführende Informationen zum De-Minimis-Förderprogramm 2023, darunter Näheres zum Verfahren, die dazugehörigen Rechtsvorschriften sowie eine ausführliche Sammlung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.