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Ab 1. Juli 2026: Tachographen-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr
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    Gesetzliche Nachrüstung – Neue Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

    Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle leichten Nutzfahrzeuge (2,5 t–3,5 t), die im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (ab DTCO 4.1a) gemäß EU‑Mobilitätspaket I ausgerüstet sein.

    Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 1.500 € pro Kontrolle, die Stilllegung des Fahrzeugs an Grenzübergängen und sogar den Entzug von Transportgenehmigungen. Warten Sie nicht bis kurz vor der Frist – handeln Sie jetzt, um Ihren Betrieb reibungslos auf Kurs zu halten.

    Wen betrifft die neue Regelung?

    Die Pflicht gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge in gewerblicher Nutzung, deren zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt und die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage – also dem innerstaatlichen Güterverkehr durch ein ausländisches Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land – eingesetzt werden.

    Unabhängig davon gilt die Tachographenpflicht weiterhin für Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als neun Personen (inklusive Fahrerin/Fahrer) ausgelegt oder dauerhaft bestimmt sind.

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    Gut zu wissen

    Ausgenommen hiervon sind z.B. Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Für weiterführende Informationen besuchen Sie das VDO Portal my.vdo.com oder die EU-Kommissionsseite


    Der VDO DTCO 4.1a Fahrtenschreiber mit einem Datenausdruck, von der Seite abgebildet.

    Über den intelligenten Tachographen DTCO

    Ein intelligenter Fahrtenschreiber ist ein digitales Bordgerät, das automatisch Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte, Be- und Entladevorgänge sowie präzise GPS‑Positionen manipulationssicher aufzeichnet.

    Durch die Pflicht zum Einbau des intelligenten Tachographen in leichten Nutzfahrzeugen von 2,5 t bis 3,5 t stellt die neue Regelung sicher, dass auch kleinere Fahrzeuge künftig die gleichen Standards bei Sicherheit, fairen Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz der Fahrenden erfüllen wie schon seit Jahren die schweren LKWs.

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    DIESE PFLICHTEN GELTEN KÜNFTIG FÜR FLOTTEN UND FAHRPERSONAL

    Für Unternehmen und Flottenbetreiber:

    • Installation und Kalibrierung des DTCO 4.1a oder höher durch eine zertifizierte Werkstatt
    • Aktivierung der Unternehmenssperre mit der Unternehmenskarte
    • Tourenplanung gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 Kabotage-Regelung
    • Lückenlose Aufzeichnung und Archivierung von Lenk- und Ruhezeiten
    • Regelmäßiger Download der Fahrzeug- und Fahrerdaten in ein geeignetes Archivierungssystem
    • Mindestaufbewahrung dieser Daten für zwölf Monate
    • Schulungen für das Fahrpersonal zur korrekten Nutzung des Geräts
    • Einhaltung internationaler Vorschriften zu Entsendung, Kabotage und Arbeitszeiten

    Für Fahrpersonal:

    • Beantragung und Mitführen einer gültigen Fahrerkarte
    • Tägliche Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeits- und Bereitschaftszeiten
    • Manuelle Nachträge nicht automatisch erfasster Tätigkeiten
    • Unterstützung beim regelmäßigen Download der Tachographen- und Fahrerkartendaten
    • Kooperation bei Kontrollen durch nationale Behörden
    • Einhaltung der EU-Vorgaben zu Arbeitszeit und Kabotageregeln
    • Regelmäßige Kontrolle der Tachographenfunktion
    • Teilnahme an Schulungen zur sicheren und regelkonformen Anwendung

    Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

    Mit der neuen Tachopflicht für leichte Nutzfahrzeuge (LCV) gelten die europäischen Sozialvorschriften auch für den gewerblichen Verkehr mit diesen Fahrzeugen.

    Unser PDF zeigt die vorgeschriebenen Lenk‑ und Ruhezeiten übersichtlich in einer schematischen Darstellung – für einen schnellen Überblick.

    Thumbnail-Uebersicht-Lenk-Und-Ruhezeiten
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    Warum jetzt handeln?

    Die Zahl der betroffenen Fahrzeuge ist groß und Werkstatttermine werden knapp. Nur wer frühzeitig prüft, plant und schult, kann Engpässe vermeiden und die Nachrüstung ohne Betriebsunterbrechungen umsetzen. Gleichzeitig bietet die neue Pflicht die Chance, Ihre Transportprozesse zu digitalisieren und nachhaltig zu verbessern. Wir empfehlen daher:

    • Den Einbau gemeinsam mit einer zertifizierten Werkstatt planen - inklusive praxisgerechter Konfiguration

    • Mit den neuen Vorgaben vertraut machen und alle Änderungen rechtzeitig anstoßen

    • Schulungen für Fahrer frühzeitig organisieren, um Sicherheit im Umgang mit dem Gerät und mit den neuen Vorschriften zu schaffen

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    VDO-Products

    Was Sie sonst noch für den vorgeschriebenen Daten-Download benötigen

    Um Ihren Compliance-Verpflichtungen zum Herunterladen und Archivieren der Daten aus dem Fahrtenschreiber und den Fahrerkarten nachzukommen, benötigen Sie sowohl die richtige Hard- als auch die richtige Software.

    VDO bietet Lösungen zum Herunterladen, Archivieren und Auswerten von Tachographendaten:

    • DLK Smart Download Key: Ermöglicht schnelles Herunterladen und einfaches Archivieren durch einfaches Auslesen und Speichern von Daten aus DTCO-Tachographen und Fahrerkarten
    • VDO Link (in Kürze verfügbar): Plug-and-Play-Lösung, die direkt in die Frontschnittstelle des Tachographen eingesteckt werden kann und das Herunterladen von Tachographendaten vollständig automatisiert. Darüber hinaus stehen Dienste wie Track & Trace zur Verfügung, um den Standort von Fahrzeugen jederzeit zu verfolgen.
    • VDO Fleet App: Ermöglicht den mobilen Zugriff auf Tachographendaten – jederzeit und überall.
    • VDO Fleet Tachograph Management: Hilft bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, optimiert und automatisiert das gesamte Flottenmanagement
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    FAQ - Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

    Ein intelligenter Fahrtenschreiber (Generation2 Version2) ist ein manipulationssicheres digitales Gerät, das automatisch Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte, Be‑ und Entladevorgänge sowie präzise GPS‑Positionen erfasst. Mit der neuen Regelung werden nun auch leichte Nutzfahrzeuge (2,5 t–3,5 t) in die Fahrtenschreiberpflicht einbezogen, damit sie dieselben Standards bei Sicherheit und Fahrpersonal‑Schutz erfüllen wie schwere Lkw.

    Das Gerät setzt automatisch die EU‑Verordnung 561/2006 um. Es protokolliert verpflichtende Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten und erstellt revisionssichere Berichte. So vermeiden Sie Bußgelder und bleiben gesetzeskonform.

    1. Sicherheit und Schutz für das Fahrpersonal: Geregelte Ruhezeiten senken unfallbedingte Risiken.
    2. Fairer Wettbewerb: Einheitliche Regeln verhindern, dass nicht‑konforme Anbieter Preise unterbieten.
    3. Betriebliche Transparenz: Echtzeit‑GPS und Aktivitätsdaten ermöglichen bessere Routenplanung und weniger Leerfahrten.
    4. Effiziente Verwaltung: Automatische Downloads und Verstoß‑Hinweise reduzieren den Aufwand im Backoffice.

    Ja, schon eine einzige grenzüberschreitende Fahrt löst die Pflicht aus. Jedes Fahrzeug, das eine EU‑, EWR‑ oder Schweizer Grenze für gewerbliche Zwecke überquert, muss bis zur Frist konform sein.

    Es gibt jedoch Ausnahmen, die zu berücksichtigen sind.

    Für weiterführende Informationen besuchen Sie das VDO Portal my.vdo.com oder die EU-Kommissionsseite.

    Ohne Fahrerkarte kann der intelligente Fahrtenschreiber die Identität nicht erfassen und die Aufzeichnungen bleiben unvollständig. Das Unternehmen haftet dennoch und riskiert Bußgelder – deshalb unbedingt sicherstellen, dass die Karte mitgeführt und korrekt eingesteckt wird.

    Gemäß EU-Verordnung müssen auch bei leichten Nutzfahrzeugen im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr ab dem 1. Juli 2026 folgende Pflichten erfüllt werden:

    • Fahrerkartendaten: mindestens alle 28 Tage herunterladen
    • Fahrzeugdaten: mindestens alle 90 Tage herunterladen
    • Speicherfristen:
      • Fahrerkartendaten müssen mindestens 12 Monate archiviert werden
      • Fahrzeugdaten mindestens 24 Monate

    Die Daten müssen sicher gespeichert, vor unbefugtem Zugriff geschützt und bei Kontrollen durch Behörden vollständig vorgelegt werden können.

    Mit der VDO Fleet Plattform lassen sich diese Downloads automatisiert, einfach, schnell und sicher durchführen – damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen und Ausfallzeiten vermeiden.

    Für eine gesetzeskonforme und effiziente Verwaltung von Tachographen- und Fahrerdaten empfiehlt sich der Einsatz einer professionellen Tachographen-Management-Plattform wie z. B. VDO Fleet.

    Diese Softwarelösungen bieten:

    • Automatisierte Downloads von Fahrer- und Fahrzeugdaten
    • Frühwarnungen bei Regelverstößen
    • Berichte und Auswertungen zur Kontrolle und Dokumentation
    • Sichere Archivierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben

    So senken Sie den Verwaltungsaufwand und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig.

    Empfohlene Produkte Setzen Sie mit VDO auf modernes Flottenmanagement!

    Seitenansicht des VDO DCTO 4.1 - des intelligenten Tachographen der zweiten Version - mit laufendem Ausdruck und Kennzeichnung zur Erfüllung aller Anforderungen des EU Mobilitätspakets I.

    VDO DTCO 4.1a

    Das Update zum intelligenten Tachographen (V2) DTCO 4.1

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    Neue Version verfügbar - jetzt auch für Fahrer!

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    Zweigeteilte Darstellung eines Fuhrparks, dessen Lkw in den Computerbildschirm einer Flottenmanagerin übergeht, die ihre Aufgaben mit der VDO Software Tachograph Management unkompliziert und effizient erledigt.

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