Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen oder mehr, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
Die Tachographenpflicht betrifft alle leichten Nutzfahrzeuge und Transporter, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen überschreitet und die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage eingesetzt werden – also im innerstaatlichen Güter- oder Personenkraftverkehr durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land.
Unabhängig davon gilt die Tachographenpflicht weiterhin für Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) ausgelegt oder dauerhaft bestimmt sind.