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Ab dem 1. Juli 2026 müssen gemäß dem von der Europäischen Kommission initiierten EU-Mobilitätspaket I alle leichten Nutzfahrzeuge (2,5 t-3,5 t), die im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (ab DTCO 4.1a) ausgestattet sein.

 

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Neue Fahrtenschreibervorschriften für Lieferwagen

Die Nichteinhaltung der Vorschriften hat jetzt ernsthafte Konsequenzen - allein in Deutschland können die Strafen bis zu 1.500 Euro pro Kontrolle betragen, außerdem besteht das Risiko, dass Fahrzeuge an den Grenzen stillgelegt werden und sogar die Transportgenehmigung verloren geht, so dass es von entscheidender Bedeutung ist, unverzüglich zu handeln, um einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die Verpflichtung gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger/Auflieger), die für den grenzüberschreitenden Verkehr oder die Kabotage eingesetzt werden, und sie gilt weiterhin, unabhängig vom Gewicht, für alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen, einschließlich des Fahrers, ausgelegt oder dauerhaft ausgerüstet sind.

 

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Was Flottenunternehmen und Flottenbetreiber wissen sollten:

  • Einbau und Kalibrierung des DTCO 4.1a oder höher durch eine Vertragswerkstatt
  • Aktivierung der Firmensperre mit der Firmenkarte im jeweiligen Fahrtenschreiber
  • Routenplanung gemäß und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften
  • Lückenlose Aufzeichnung und Archivierung der Lenk- und Ruhezeiten
  • Regelmäßiger Download der Fahrzeug- und Fahrerdaten in ein geeignetes Archivierungssystem
  • Mindestaufbewahrung dieser Daten für zwölf Monate
  • Schulung der Fahrer zur Einhaltung der Vorschriften und zur korrekten Nutzung des Fahrtenschreibers
  • Einhaltung der internationalen Vorschriften über die Entsendung von Fahrern, Kabotage und Arbeitszeiten

Was Autofahrer wissen sollten:

  • Beantragung und Mitführen einer gültigen Fahrerkarte
  • Kennen und Befolgen der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Arbeits- und Bereitschaftszeiten
  • Manuelle Eingabe von nicht automatisch erfassten Tätigkeiten
  • Unterstützung beim regelmäßigen Download der Fahrtenschreiber- und Fahrerkartendaten
  • Zusammenarbeit bei Kontrollen durch nationale Behörden
  • Verständnis und Befolgung der internationalen Kabotage- und Entsendevorschriften für Fahrer
  • Regelmäßige Überprüfung der Funktion des Fahrtenschreibers
  • Teilnahme an Schulungen zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung

Warum jetzt handeln

Bei steigender Nachfrage und vollen Werkstätten ist eine frühzeitige Planung unerlässlich - und die neue Vorschrift öffnet auch die Tür zur Modernisierung Ihrer Transportprozesse.

  • Planen Sie die Installation gemeinsam mit einer zertifizierten Werkstatt - inklusive praktischer Konfiguration

  • Machen Sie sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut und leiten Sie alle Änderungen zeitnah ein

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer durch geeignete Schulungen mit dem Gerät und den neuen Vorschriften vertraut sind

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FAQ - Anforderungen an Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge

Ein intelligenter Fahrtenschreiber (Generation 2/Version 2) ist ein fälschungssicheres digitales Gerät, das automatisch Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte, Be- und Entladetätigkeiten und genaue Fahrzeugpositionen aufzeichnet.

Mit der neuen Verordnung unterliegen nun auch leichte Nutzfahrzeuge (2,5-3,5 t) der Fahrtenschreiberpflicht und erfüllen damit die gleichen Sicherheits- und Fahrerschutzstandards wie schwere Lkw.

Das Gerät setzt automatisch die EU-Verordnung 561/2006 um. Es protokolliert die vorgeschriebenen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten und erstellt fälschungssichere Berichte - so können Sie Strafen vermeiden und die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

  1. Fahrersicherheit und -schutz: Geregelte Ruhezeiten verringern das Unfallrisiko
  2. Fairer Wettbewerb: Einheitliche Regeln verhindern, dass nicht konforme Betreiber die Preise unterbieten
  3. Transparenz im Betrieb: GPS- und Aktivitätsdaten in Echtzeit verbessern die Routenplanung und reduzieren Leerfahrten
  4. Effiziente Verwaltung: Automatische Downloads und Warnmeldungen bei Verstößen verringern den Arbeitsaufwand im Back-Office

Ja. Schon eine einzige grenzüberschreitende Fahrt zu gewerblichen Zwecken löst die Verpflichtung aus. Jedes Fahrzeug, das die Grenzen der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz zu gewerblichen Zwecken überquert, muss bis zum Stichtag die Vorschriften erfüllen.

Hinweis:Es gelten bestimmte Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie im VDO-Portal unter my.vdo.com oder auf der Website der Europäischen Kommission.

Ohne Fahrerkarte kann der intelligente Fahrtenschreiber den Fahrer nicht identifizieren, und die Aufzeichnungen bleiben unvollständig.
Das Unternehmen ist immer noch haftbar und kann mit Geldstrafen belegt werden - daher ist es wichtig, dass die Fahrer ihre Karte immer bei sich tragen und korrekt einsetzen.

Nach den EU-Verordnungen gelten ab 1. Juli 2026 für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr folgende Anforderungen:

  • Fahrerkartendaten: müssen mindestens alle 28 Kalendertage heruntergeladen werden
  • Fahrzeugeinheitendaten: müssen mindestens alle 90 Kalendertage heruntergeladen werden

Aufbewahrungszeiten:

  • Fahrerkartendaten: mindestens 12 Monate
  • Fahrzeugeinheitendaten: mindestens 24 Monate

Die Daten müssen sicher gespeichert, vor unbefugtem Zugriff geschützt und den Behörden bei Kontrollen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

Mit der VDO Fleet Plattform können diese Downloads automatisiert, schnell, sicher und revisionssicher erfolgen - so bleiben Sie vollständig konform und vermeiden Ausfallzeiten.

Um Fahrtenschreiber- und Fahrerdaten legal und effizient zu verwalten, empfehlen wir den Einsatz einer professionellen Fahrtenschreiber-Management-Plattform, wie z.B. VDO Fleet.

Zu den Vorteilen gehören:

  • Automatisierte Downloads von Fahrer- und Fahrzeugdaten
  • Frühwarnungen bei Regelverstößen
  • Reports und Analysen zur Überwachung und Dokumentation
  • Sichere Datenarchivierung gemäß den gesetzlichen Anforderungen

Das reduziert den Verwaltungsaufwand und hilft Ihnen, alle rechtlichen Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen.