Die Nichteinhaltung der Vorschriften hat jetzt ernsthafte Konsequenzen - allein in Deutschland können die Strafen bis zu 1.500 Euro pro Kontrolle betragen, außerdem besteht das Risiko, dass Fahrzeuge an den Grenzen stillgelegt werden und sogar die Transportgenehmigung verloren geht, so dass es von entscheidender Bedeutung ist, unverzüglich zu handeln, um einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Die Verpflichtung gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger/Auflieger), die für den grenzüberschreitenden Verkehr oder die Kabotage eingesetzt werden, und sie gilt weiterhin, unabhängig vom Gewicht, für alle Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen, einschließlich des Fahrers, ausgelegt oder dauerhaft ausgerüstet sind.